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Ab Januar 2020 tritt die zweite Stufe der Veränderung bei der Berechnung des Kinderzuschlags in Kraft.

Für Familien mit wenig Einkommen, aber auch für Alleinerziehende kann es sinnvoll sein, bei der Familienkasse einen (erneuten) Antrag zu stellen.

Einkommen des Kindes – meistens Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, wird ab Januar nur noch zu 45 Prozent angerechnet.

So kommen deutlich mehr Kinder/Familien für diese Leistung des Staates in Frage.

„Selbst wenn nicht der Höchstbetrag  von 185€ pro Kind gezahlt wird, lohnt sich ein Antrag auf jeden Fall. Familien, die Kinderzuschlag beziehen, sind damit von den Kita-Gebühren befreit und haben zudem einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“ erläutert Hannelore Lambertz-Eichhoff, Beraterin bei pro familia.