Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) – Kreisgruppe Mönchengladbach – will prüfen, ob und inwieweit im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach dem Baugesetzbuch die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans zum Europaplatz in Frage stellen könnte.
Der Umweltverband sieht hierzu im vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf sowie im Ablauf des Planverfahrens mehrere Ansatzpunkte.
Die zu beachtenden zentralen Belange des Busbahnhofs, der auf verkleinerter Fläche neu errichtet werden soll, seien im Planentwurf in keinster Weise erkennbar berücksichtigt.
Eine belastbare Machbarkeitsstudie hinsichtlich seiner funktionalen Beschaffenheit liege bekanntlich immer noch nicht vor: Es ist eine offene Frage, wie der ZOB seine ihm zugedachte Aufgabe als zentraler Mobilitätsknotenpunkt erfüllen soll.
Verfahrensmangel Nr. 1
Wo nichts vorliegt, kann auch nichts vom Rat bewertet und abgewägt werden, so der BUND, der darin einen ersten Verfahrensmangel sieht.
Auch die beteiligte Öffentlichkeit habe innerhalb der Auslegungsfrist ausdrücklich moniert, dass man zu Erfordernissen dieses zentralen, integralen Vernetzungs- und Umsteigepunktes im ÖPNV-Netz nicht Stellung nehmen könne, weil der Planentwurf diese notwendigerweise zu berücksichtigenden Aspekte, etwa im Rahmen eines Betriebskonzeptes, nicht behandele.
Den Bürgern werden auf diese Weise weitere Aussagen zu den zentralen Belangen eines ZOB unmöglich gemacht, die dann auch nicht in den Abwägungsprozess zwischen den Belangen des Bauprojekts „19 Häuser“ eines privaten Investors und denen des verkleinerten ZOB, zu dem der Rat aufgerufen ist, einfließen können.
Deshalb und sollte es noch zu einer späteren Bürgerbeteiligung zu einer ersten Studie irgendwann im Mai in einem Bus auf dem Europaplatz kommen, wie von CDU-Ratsfrau Bonin vorgeschlagen, stünden die Erfolgsaussichten für ein Normenkontrollverfahren sehr gut, meint BUND-Vorstandsmitglied Peter Dönicke.
Die fehlerhafte Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung könne zur Nichtigkeit des Bebauungsplans führen.
Eine Zustimmung des Rates in der Sitzung am 11.03. zum Verkauf der im Eigentum der Stadt bzw. NEW stehenden Grundstücke an den privaten Investor, die einhergeht mit einer Verkleinerung des Areals für den neuen ZOB, würde nach BUND-Auffassung die Lage nur noch verschärfen.
Durch die fehlende Machbarkeitsstudie zum neuen ZOB bleiben bekanntlich alle Fragen zu seiner Funktionalität auf reduzierter Fläche unbeantwortet.
Die möglichen Belange des ZOB, die Beschreibung seiner Erfordernisse, die Belange des Personenverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung einschließlich des ÖPNV und des nicht motorisierten Verkehrs werden damit dem Abwägungsprozess zwischen ZOB und dem Bauprojekt „19 Häuser“ entzogen.
Dessen Durchführung obliegt dem Rat vor der für den Sommer vorgesehenen Beschlussfassung über den Bebauungsplan.
Seine vorherige Zustimmung zum Verkauf wird dann dagegen quasi selbst ein Teil seines Abwägungsmaterials.
Dönicke dazu: „Der Rat prüft sich selbst und wäre wohl als befangen anzusehen.“
Ein hier festzustellender Verfahrensmangel, der den Bebauungsplan ungültig werden ließe, wäre vor dem Hintergrund bereits verkaufter Flächen, nun aber ggfs. im Rahmen eines neuen Planverfahrens für den ZOB benötigter Flächen, wohl ein größeres Fiasko.
Verfahrensmangel Nr. 2
Die zweite selbstgestellte Falle, in die der Rat mit seiner Zustimmung am 11.03. tappen würde, ergibt sich für den BUND aus dem Umstand, dass die Bürgerbeteiligung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist.
Am 17.03.2020 soll ein weiterer Anhörungstermin stattfinden.
Die Stellungnahmen aus der Bürgerschaft sind sodann zu prüfen und dürfen nicht ignoriert werden. Sie werden Teil der Abwägungsmaterialien.
Der Rat kann nun aber ggfs. auf die Relevanz dieser ihm vor dem Hintergrund einer fehlenden Machbarkeitsstudie übermittelten Einwände und Bedenken aufgrund seiner bereits erfolgten Zustimmung zum Grundstücksverkauf nicht mehr unbefangen eingehen: Der Rat müsste sich ggfs. selbst korrigieren.
Da er dies vermutlich im Zuge der anschließenden Beschlussfassung über den Bebauungsplan nicht tun würde, könnten die Interessen der Öffentlichkeit im Verfahren objektiv nicht mehr als gewahrt angesehen werden.
Der BUND warnt deshalb vor einer Zustimmung des Rates zum Verkauf der Grundstücke zum jetzigen Zeitpunkt.
Peter Dönicke: „Es geht in diesem Bebauungsplan nicht um den gern zitierten Feldhamster, es geht um die Belange der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mönchengladbach.“
AUTORENKOMMENTAR
Bemerkenswert ist bei diesem Thema die Aussage des SPD-Kandidaten für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten und „Mit-Sprecher“ der Ratskooperation aus CDU und SPD, Felix Heinrichs beim „Politischen Aschemittwoch“ seiner Partei:
„Ob ein Busbahnhof mit 27 Haltestellen funktioniert, kann ich jetzt noch nicht abschließend sagen. Eine Machbarkeitsstudie bestätigt das zwar.
Aber die genauen Planungen kommen ja erst noch. Und sobald wirkliche Erkenntnisse vorliegen, werde ich offen und transparent mit den Menschen darüber sprechen.
Auf Grundlage von Erkenntnissen und nicht alleine nach Gefühl. Für eine sachliche und zielorientierte Diskussion. Für die bestmögliche Lösung.“ (Zitat aus Redemanuskript)
Das ist nach dem Desaster um „SVEN“ das zweite Mal, dass Heinrichs einem sehr weitreichenden Beschluss (hier: Grundstücksverkauf für „19 Häuser“) zugestimmt hat, obwohl er nicht einmal im Ansatz die Auswirkungen für die Bürger kennt.
In diesem Fall sogar für die Abwicklung des ÖPNV an so einem zentralen Verkehrsknotenpunkt, wie dem Mönchengladbacher Hauptbahnhof.
Man muss schon über ein gerüttelt Maß an Blauäugigkeit verfügen, um angesichts der schon geschaffenen Fakten (Grundstücksverkauf) auf eine „bestmögliche Lösung“ zu hoffen.
Mittlerweile verstärkt sich der Eindruck, dass auch Heinrichs an dieser exponierten Stelle im Stadtgebiet das Gemeinwohl dem Wohl eines Investors unterordnen will.
Ansonsten hätten er und seine Fraktion solange mit der Grundstücksentscheidung gewartet, bis nachgewiesen ist, dass der „Busbahnhof mit 27 Haltestellen funktioniert“.