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Die neue Mobilitätssatzung, neue Förderbestimmungen im Denkmalrecht sowie Neuregelungen im Bereich der Barrierefreiheit und „Fallstricke“ im Bereich des Bauantragsverfahrens waren unter anderem Themen einer Infoveranstaltung des Fachbereichs Bauordnung und Denkmalschutz mit 60 Teilnehmern in der Aula des Hugo-Junkers-Gymnasiums.

Die Stadtverwaltung informierte Architektur-, Vermessungs- und Ingenieurbüros sowie weitere Interessierte aus der Baubranche über Neuerungen im Baurecht und gab wichtige Tipps, worauf im Bauantragsverfahren zu achten ist.

Mit dabei waren auch Vertreter der städtischen Entwicklungsgesellschaft und des Gebäudemanagements.

Anfang des letzten Jahres informierte das Bauordnungsamt über die im Januar 2019 in Kraft getretene Landesbauordnung.

Der Austausch mit der Bauwirtschaft hat sich bewährt.

Die Resonanz war im vergangenen Jahr so gut, dass man auf vielfachen Wunsch die Veranstaltung nun fortgesetzt haben.

Mit Beispielen aus der Praxis sollen helfen solche Veranstaltungen helfen, Fehler im Bauantragsverfahren zu vermeiden und so schneller ans Ziel zu kommen.

Die Mobilitätssatzung wurde in der letzten Ratssitzung beschlossen und regelt bei Nutzungsänderungen und Neubauten die Errichtung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder.

Auch das stieß bei den Experten aus der Baubranche auf ein großes Interesse.