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CDU, SPD und mags versuchen seit Anfang des Jahres die zum 01.01.2019 von ihnen beschlossene Umstellung vom Ringtonnen-System auf die großen Rolltonnen mit der Erklärung zu verteidigen, dass dadurch die Müllgebühren sinken würden.

Das mag in bestimmten „Konstellationen“ vereinzelt zutreffen, nicht jedoch mit der Absolutheit und in dem Umfang, wie sie CDU, SPD und mags zu suggerieren versuchen.

Das auch vor dem Hintergrund, dass die mags AöR behauptet, die tatsächlichen Kosten noch nicht zu kennen.

Die Behauptungen, es käme zu Gebührensenkungen basieren auf Gebühren-Prognosen der mags AöR, die sich wiederum auf das „INFA-Konzept“ stützt, zu dem die mags die Ausgangsdaten geliefert hat.

Diese „Gebühren-Prognosen“ bilden auch im „BZMG-Müll-Kalkulator“ die Grundlage, für die  Feststellung der Auswirkungen der Umstellung für das jeweilige Haus.

 

Neben den Auswirkungen auf die Gebühren werden über den Müll-Kalkulator auch die „Luft-Mengen“ ermittelt, für die  Hauseigentümer und Mieter Gebühren zahlen müssen, obwohl sie sie nicht benötigen; auch der Platzbedarf für die Rolltonnen wird überschlägig erreichnet.

Zur Berechnung werden an 4 Stellen des Kalkulators lediglich diese Daten benötigt:

  • Anzahl der Bewohner des Hauses,
  • Anzahl der aktuell genutzten Ringtonnen
  • Ist mindestens eine Bio-Tonne vorhanden?
  • Restmüllvolumen, das vermutlich ab 2019 bei 14-tätiger Leerung im Haus anfallen wird
  • Anzahl der vermutlich notwendigen Papier-Tonnen

Gemäß BZMG-Umfrage vom Januar diesen Jahres nutzen ca. 91% der teilnehmenden Haushalte Ringtonnen mit einem Volumen von 25 oder 35 Liter Fassungsvermögen.

Ergebnisse der BZMG-Umfrage vom Januar 2018

Über 51% der an der Umfrage teilnehmenden Haushalte leben in einem Ein- oder Zweifamilienhaus.

Auch darauf basierend hier zwei Beispiele einer solchen Kalkulation jeweils in der Variante ohne und mit Bio-Tonne und mit zusätzlichen Erläuterungen:

Beispiel 1: Ehepaar mit einem 6 Monate alten Kleinkind

Beispiel 1 als PDF zum Download

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieses Ergebnis verdeutlich, dass für diese Familie bei beiden Varianten die Abfallentsorgungsgebühren um fast 60% steigen werden und sie zudem für eine „Luft-Volumen“ zahlt, das das Gebot und die Praxis von Mülltrennung schon prinzipiell in Frage stellt.

 

Beispiel 2: Fünf Personen in einem 2-Familienhaus

Beispiel 2 als PDF zum Download

Dieses Ergebnis zeigt, dass diese Familien bei keiner der beiden Varianten die Abfallentsorgungsgebühren mit einer nennenswerten Gebührensenkungen rechnen können.

Auch sie zahlen für ein erhebliches „Luft-Volumen“, das das Gebot und die Praxis von Mülltrennung ebenfalls schon prinzipiell in Frage stellt.