Seite auswählen
S28 • Teil XV: BUND-Kreisverband spricht sich für nur teilweisen Grundstücks­erwerb und Umwidmung aus

S28 • Teil XV: BUND-Kreisverband spricht sich für nur teilweisen Grundstücks­erwerb und Umwidmung aus

Der BUND wird in der Planungspraxis als Träger öffentlicher Belange (TÖB), behandelt und muss laut §4 des BauGB (Baugesetzbuch) formal angehört und in Bauplanungen einbezogen werden. In dieser Eigenschaft bezieht die Kreisgruppe Mönchengladbach des BUND e.V. zum...