Seite wählen

Die hessische Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren ruft alle ihre Wurstprodukte zurück.

Grund ist der Verdacht, dass sie mit Listerien-Bakterien (Listeria monocytogenes) befallen sind.

Die Produkte wurden auch im Kreis Viersen vertrieben.

Die belieferten Unternehmen wurden vom Kreis Viersen kontaktiert und der Rückruf aktiv überwacht. Die Rückverfolgung der Produkte verlief bisher reibungslos.

Die betroffenen Waren sind durch das auf allen Verpackungen angebrachte ovale ldentitätskennzeichen „DE EV 203 EG“ eindeutig zu erkennen.

Waren der Firma Wilke wurden aber auch in Ioser Form über Wursttheken und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Krankenhausküchen und Kantinen) in den Verkehr gebracht.

Auch hier wurden die im Kreis Viersen betroffenen Unternehmen informiert und noch vorhandene Restbestände gesichert aussortiert.

Der Kreis als Heimaufsicht nimmt vorsorglich Kontakt zu allen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen auf, um sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten bei entsprechenden Symptomen sofort zielgerichtet behandelt werden können.

Aus diesem Grund werden auch die Krankenhäuser und Notfallpraxen vorsorglich informiert.

Listerien sind in der Natur häufig vorkommende Bakterien.

Nur sehr wenige Menschen, die sie aufnehmen, erkranken an der sogenannten Listeriose.

Bei gesunden Erwachsenen verläuft die Infektionskrankheit meist unauffällig oder nimmt einen harmlosen Verlauf mit grippeähnlichen Symptomen mit Durchfall und Fieber.

Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können auch schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln.

Bei Schwangeren kann, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden.

Personen, die betroffene Produkte verzehrt haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und ihren Arzt auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen.

Schwangere, die betroffene Produkte verzehrt haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen.

Für andere Personen ohne Symptome ist dies nicht sinnvoll.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die betroffene Produkte gekauft haben, werden gebeten, diese nicht zu verzehren.

Alle Kunden können den Artikel in den Einzelhandelsverkaufsstellen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.