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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die temporären Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet vorerst nicht zurückgebaut werden müssen.

Damit hat es auf Beschwerde des Landes Berlin hin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben, dessen Vollziehung bereits im Oktober 2020 vorläufig ausgesetzt worden war.

Tenor:

  • Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr aus Sicherheitsgründen notwendig
  • Minimale Fahrzeitverlängerung ist hinzunehmen

Damit wurde im Beschwerde­verfahren endgültig entschieden – allerdings noch nicht in der eigentlichen Sache.