Seite wählen

Er ist an der Bödikerstraße in Rheydt geboren, hat in Rheydt sein Abitur gemacht und ist auch sonst in „seinem“ Stadtteil gut vernetzt: der einzige Einzel-Bewerber in der Kommunalwahl 2020 für den Stadtrat in Mönchengladbach Bülent Bagir.

Zu seiner Motivation und seinen weiteren kommunalpolitischen Aktivitäten sprachen wir ausführlich mit ihm.

Dabei geht er auch detailliert auf die Wahl zum Integrationsrat ein und beschreibt die Tatsache, dass sich durch die Zuwanderung von Geflüchteten die Anzahl der Wahlberechtigten für den Integrationsrat nahezu verdoppelt hat.

Einen Einfluss auf die prozentuale Wahlbeteiligung der Menschen mit Migrationshintergrund sieht er nicht und bedauert dies.

Manche dieser Wahlberechtigten – das sind auch Einwohner mit Migrationshintergrund, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben – sehen wenig Nutzen in einer Wahlbeteiligung.

Anderen würde das Vertrauen in Wahlen fehlen, weil sie schlechte Erfahrungen aus ihren Herkunftsländern mitbrächten.

Fast alle Migranten seien digital erfasst und hätten Wahlbenachrichtigungen erhalten, solche mit einem deutschen Pass auch für die „normale“ Kommunalwahl; diese könnten also auch den Oberbürgermeister, die Ratsmitglieder und die Bezirksvertretungen wählen.

Bagir selbst kandidiert nicht für die Bezirksvertretung (Süd), konzentriert sich nur auf seine Kandidatur für den Stadtrat und hofft, dort Sprachrohr für die Einwohner im Wahlbezirk 23 zu werden.

Für den Integrationsrat tritt er diesmal mit einer Liste an, während er dort bisher als Einzelbewerber vertreten war.

Bagir erläutert, dass der Integrationsrat aus 24 Mitgliedern besteht, wovon 16 direkt gewählt werden.

Diese sind entweder „Einzelkämpfer“ oder Kandidaten, die sich zu Listen zusammengefunden haben.

Die übrigen 8 Mitglieder des Integrationsrates werden vom Stadtrat entsprechend der Mehrheitsverhältnisse entsandt.

Hier der Auszug aus dem BZMG-Vis-á-vis-Interview mit Bülent Bagir, der mit einem Appell besonders an die wahlberechtigten Einwohner mit Migrationshintergrund endet, ihr Wahlrecht in Anspruch zu nehmen: