Dass der Corona-Virus auch den städtischen Haushalt „infizieren“ wird, liegt auf der Hand. Verringertes Gewerbesteueraufkommen und zusätzliche Sozialausgaben wird der sowieso „auf Kante genähte“ Mönchengladbacher Haushalt nicht verkraften können.
Das kann erhebliche Auswirkungen sowohl auf den originären als auch auf den Investitionshaushalt haben.
Naturgemäß rufen die Kommunen in solchen Fällen nach Finanzhilfen von Land und Bund, ohne zunächst Maßnahmen, die zu prüfen, ob „nice-to-have-Maßnahmen“ aufgegeben oder verschoben werden können.
Einen solchen „Hilferuf“ formuliert die Stadtspitze in ihrer heutigen Pressemitteilung so:
„Neben Schutzschirm des Landes für die Wirtschaft benötigen Kommunen ein Kommunalschutz-Paket, um damit die kommunalen Strukturen für die Zukunft abzusichern.
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen angesichts der Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vor immensen Herausforderungen.
Bereits jetzt schon zeichnet sich ab, dass die durch die Pandemie ausgelösten Folgen für den Haushalt bei zahlreichen am Stärkungspakt beteiligten Kommunen, so auch in Mönchengladbach, einen Haushaltsausgleich in der Jahresrechnung 2020 mindestens erheblich gefährden und mit hoher Wahrscheinlichkeit unmöglich erscheinen lässt.
„Die Höhe des entstehenden Fehlbetrags kann“, so Kämmerer Michael Heck, „vor dem Hintergrund der Dimension des bevorstehenden wirtschaftlichen Einbruchs aktuell noch nicht abgeschätzt werden.“
Er rechnet mit erheblichen Ertragsrückgängen bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen.
Die NRW-Kommunen, so auch Mönchengladbach, stehen hierzu im engen Austausch mit der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
„Angekündigt ist den Kommunen die zeitnahe Anpassung von haushaltsrechtlichen Vorgaben zur weiteren Bewirtschaftung der kommunalen Haushalte“, teilt der Kämmerer weiter mit.
Beispiele für die aktuellen Herausforderungen sind hier die Gewerbesteuerstundungen, direkte und indirekte Einzahlungs- und Ertragsausfälle bei gleichzeitig höheren Aufwendungen und Auszahlungen sowie Weiterzahlungen an soziale Einrichtungen, damit die dort Beschäftigten und die Einrichtungen auch in dieser schwierigen Zeit gesichert werden können.
Stadtkämmerer Michael Heck zur aktuellen Situation:
„Neben dem Schutzschirm des Landes für die heimische Wirtschaft benötigen die Kommunen und ihre kommunalen Unternehmen ein Kommunalschutz-Paket, um damit die kommunalen Strukturen für die Zukunft abzusichern. Als Kämmerer setze ich mich mit meinen Kollegen über den Städtetag NRW dafür ein, dass mit diesem Instrument die negativen Folgen der Pandemie auf die kommunalen Haushalte aufgefangen werden.“
Daneben seien unter anderem die Sicherstellung der in den Kommunen benötigten Liquidität und die Schaffung neuer beziehungsweise die Erweiterung bestehender Förderprogramme zwei Hauptanliegen.
Erfreulicherweise habe es erste positive Signalen der Landesregierung in diese Richtung gegeben, deren weitere Entwicklung abzuwarten sei.
Zum Hintergrund:
Die Stadt verzeichnet sowohl bei ihrer Wirtschaftsförderungsgesellschaft als auch beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben ein hohes Aufkommen an Nachfragen mit Informationsbedarf zu den Förderprogrammen des Bundes und des Landes NRW.
Insbesondere das Antragsaufkommen zur Stundung bestehender Gewerbesteuerforderungen hat sich im Vergleich zum normalen Tagesgeschäft deutlich erhöht.
Die Stadt kommt im Rahmen ihrer Möglichkeiten als Stärkungspaktkommune den antragstellenden Gewerbesteuerpflichtigen mit einer schnellen Prüfung und Bescheidung entgegen.
Neben der schnellen Prüfung von Anträgen im Bereich der Gewerbesteuerpflicht liegt der Fokus der Stadt auf Beratung und Information der Nachfragenden.
Ziel ist es, möglichst umgehend die Antragsformulare für die staatlichen Förderprogramme zur Verfügung zu stellen und hilfreiche Informationen zu bieten, wo diese Anträge online zu finden sind.
Im Bereich der Kitas, der Kindertagespflege und in der offenen Ganztagsbetreuung hat die Stadt mit einer Dringlichkeitsentscheidung die Beitragspflicht für den Monat April ausgesetzt.
Das Land NRW hat auch den Stärkungspaktkommunen diese Möglichkeit eröffnet und beteiligt sich an den entstehenden Einnahmeausfällen zu fünfzig Prozent.
Hierdurch sollen die Eltern auch mit Blick auf drohende Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust zumindest temporär finanziell entlastet werden.“
… und Kommunale Unternehmen?
Wie die KfW Bankengruppe auf BZMG-Nachfrage mitteilt, können privatrechtliche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung nicht am KfW-Sonderprogramm „Corona-Hilfen“ partizipieren.
„Allerdings haben wir unser bestehendes Produkt „IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ in der vergangenen Woche auch für Betriebsmittelfinanzierungen geöffnet, um kommunale und soziale Unternehmen in der jetzigen Situation zusätzlich unterstützen zu können“, teilt die stellv. Pressesprecherin der KfW mit und verweist auf das
Merkblatt Nr. 148 „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“