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Online-Medien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit (also auch BZMG) • Print-Ausgaben nicht nötig

Online-Medien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit (also auch BZMG) • Print-Ausgaben nicht nötig

Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht heute (07.11.2024) erstmals höchstricherlich an. So berichte es Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat. Semsrott hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den...