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Parallel zum aktuellen Desaster rund um die „K-Frage“, das kaum noch seriös zu kommentieren ist, schafft die Union aus CDU und CSU es, auf einem anderen Gebiet, weitere Wählersympathien zu verspielen.

Vor vergangen Bundestags-, Landtags-und Kommunalwahlen haben sich Verbände die Mühe gemacht, die Parteien in der Form so genannter „Wahlprüfsteine“ zu Themen zu „befragen“, die die Interessen und Bedürfnisse ihrer Verbandsmitglieder tangieren.

Unbeschadete der Frage, welchen Nutzen diese Wahlprüfsteine im Allgemeinen oder im Speziellen haben, ob

  • sie die Wahlprogramme der Parteien (noch) beeinflussen können und/oder
  • ob die in evtl. gegebenen Antworten der Parteien enthaltenen Ankündigungen und Versprechungen die Wahlentscheidung von Wählern beeinflussen
  • und/oder ob diese nach der Wahl eingehalten bzw. umgesetzt wurden,

haben Interessenverbände das Recht, die Parteien um die Beantwortung solcher „Wahlprüfsteine“ zu bitten.

Ob und in welchem Umfang die Parteien danach antworten wird sich dann zeigen.

Ähnliche Erfahrung haben die „BürgerLobbyisten“ vor der Kommunalwahl im letzten Jahr gemacht, als die Mönchengladbacher CDU sich strikt geweigert hatte, die gesammelten Bürgerfragen zu beantworten.

In dieses Bild passt ganz offensichtlich auch eine Mail von CDU und CSU an Interessenverbände, in der auf die gemeinsamer Homepage der „Christlichen Schwestern“

https://www.regierungsprogramm.de/?utm_source=Newsletter&utm_medium=email&utm_content=&utm_campaign=email-campaign

verwiesen wurde.

Darin machen die beiden Geschäftsführer deutlich, dass sie sich mit „Wahlprüfsteinen“ von Verbänden nur dann befassen würden, wenn hierfür diese Bedingungen eingehalten würden:

  • Es ist nur ein bestimmtes Formular zu verwenden
  • Nur bis zu 8 Fragen insgesamt
  • maximal 300 Zeichen pro Frage
  • Einreichung bis spätestens zum 15. August 2021
  • Keine Wahlprüfsteine von regionalen Verbänden oder Untergliederungen von Bundesverbänden

Antworten auf die gestellten Fragen werde es erst dann geben, wenn die Union ihr Wahlprogramm erarbeitet und verabschiedet hätte.

Das wäre vsl. der 01.07.2021.

Begründet werden diese Restriktionen mit „mangelnden Personalkapazitäten“.