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Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden können ab dem kommenden Montag (27. April) die Notbetreuung in Kitas und Schulen in Anspruch nehmen.

Die vom Land NRW angekündigte Überarbeitung der Corona-Betreuungsverordnung ist den Kommunen am Wochenende übermittelt worden.

Darin wird die Notbetreuung um Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden sowie um Kinder von Alleinerziehenden, die sich in einer Abschlussprüfung befinden, mit Wirkung zum 27. April erweitert.

Trotz der sehr knappen Zeit, die seit der Veröffentlichung der geänderten Rechtslage am späten Freitagabend blieb, haben der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen die notwendigen Vorbereitungen getroffen, um dieses Betreuungsangebot unmittelbar zur Verfügung zu stellen.

„Es ist zudem in vielen Einzelfällen gelungen die betroffenen Alleinerziehenden auch am Wochenende persönlich über die Neuregelungen zu informieren“, berichtet Klaus Röttgen, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie.

Die Stadt empfiehlt den betroffenen Elternteilen, die noch nicht erreicht werden konnten, dass diese sich am Montagmorgen mit ihrer Einrichtung unmittelbar telefonisch oder per Mail in Verbindung setzen.

Wenn dies nicht gelingt, vermittelt die Hotline-Kindertagesbetreuung der Stadt Mönchengladbach gerne unter (02161) 25 3408 sehr gerne den Kontakt.

Diese Neuregelung betrifft mehr als 380 Kinder in den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen.

Sie gilt auch für Schulen. Berufstätige Alleinerziehende, deren Kinder eine Schule besuchen und eine Notbetreuung wünschen, sollten sich mit ihrer Schule in Verbindung setzen.