Wie Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Planung, Jürgen Beckmann, auf heutiger BZMG-Nachfrage mitteilt, wird die für morgen, Dienstag, 17.03.2020 geplante Sitzung der Anhörungskommission zum Bebauungsplan 789/N „Europaplatz“ und zur 229. Änderung des Flächennutzungsplans „Europaplatz“ bis auf Weiteres abgesagt.
Dies sei in enger Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Anhörungskommission, Horst-Peter Vennen (SPD), der gleichzeitig Vorsitzender des Planungs- und Bauausschusses der Stadt Mönchengladbach ist, geschehen.
Diese Maßnahme war vor dem Hintergrund der Einschränkungen des Dienstbetriebes und des Publikumsverkehrs bei der Mönchengladbacher Stadtverwaltung notwendig.
Die Mitarbeiter des Fachbereichs wurden gebeten, die eingeladenen Personen (Öffentlichkeit, Politik, sonstige Eingeladene) sofort bzw. zeitnah auf allen möglichen Wegen über die Absage zu informieren.
Die Anhörungskommission ist eine Mönchengladbacher Besonderheit innerhalb des Bauleitplanverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und ist seit Jahren „Stand des Verfahrens“ in Mönchengladbach.
Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden des Planungs- und Bauausschusses und jeweils eines Vertreters der im Rat vertretenden Fraktionen, tagt zwischen der öffentlichen Auslegung und vor dem Satzungsbeschluss, trifft jedoch keine Entscheidungen in der Sache.
Die Anhörungskommission tagt nicht öffentlich und steht den Personen und Organisationen offen, die im Rahmen „Beteiligung der Öffentlichkeit“ während der Öffentlichen Auslegung beispielsweise von Bebauungsplänen Einwendungen erhoben hatten.
Dieser „Einwenderkreis“ hat das Recht, Einwendungen noch einmal vertiefend mündlich zu erläutern.
Meist protokollieren zwei vereidigte Stenographen die während der Kommissionssitzung gemachten Äußerungen.
Diese Protokolle werden Bestandteil der Dokumentation der Ergebnisse aus der Öffentlichen Auslegung und können den Politikern in politischen Gremien als Entscheidungshilfe für den Satzungsbeschluss zu den Bebauungsplänen und Änderung des Flächennutzungsplans dienen.
Die erste der beiden Anhörungssitzungen musste aus formalrechtlichen Gründen für nichtig erklärt werden; ebenso wie bei dieser nahmen auch an der zweiten Sitzung über 160 „Einwender“ teil.