von HAUPTREDAKTION | 11. Januar 2021 | Aus dem Umland, NRW und anderen Bundesländern, Fahrradverkehr, Verwaltungsrecht
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die temporären Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet vorerst nicht zurückgebaut werden müssen.Damit hat es auf Beschwerde des Landes Berlin hin den Beschluss des...