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Seit nunmehr fast 10 Jahren ist die Stadt Mönchengladbach – wie im Übrigen bundesweit alle Kommunen, also Städte und Landkreise – als so genannte ÖPNV-Aufgabenträger verpflichtet, ihren Nahverkehr zu systematisieren.

Dazu zählt, dass sie Unternehmen beauftragen, die ÖPNV-Transportleistungen durchzuführen – oder diese in Eigenregie mit eigenen Fahrzeugen übernehmen – die von den Fahrgästen barrierefrei benutzt werden, können.

In gleicher Weise barrierefrei müssen darüber hinaus auch die Haltestellen gestaltet sein.

Diese Verantwortung haben die Kommunen in ihrer Eigenschaft als so genannte Straßenbaulastträger.

Dazu gibt es Normen, Richtlinien und andere Vorgaben, die es gilt zu beachten, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Dass dies auch geschieht wird von keiner „übergeordneten“ Behörde überprüft oder gar überwacht.

Dies könnten allenfalls Kommunalpolitiker übernehmen – so sie denn über das erforderlich Wissen, die entsprechende Zeit und den politischen Willen dazu haben.

In Mönchengladbach scheint es an vielem von dem zu mangeln, so dass an den ÖPNV-Nutzern (= Fahrgäste) ist, eventuelle Schwachstellen zu ermitteln, diese zu darzustellen, Abhilfe durch die Kommunalverwaltung einzufordern und dies notfalls auch öffentlich zu machen.

In Mönchengladbach ist „verwaltungsseitig“ das Dezernat VI 6 zuständig und verantwortlich, das die Herstellung barrierefreier Haltestellen als „laufendes Geschäft der Verwaltung“ einordnet und Informationen dazu – auch gegenüber de Politik – weitgehend zurückhält bis hin zur Feststellung, es handele sich dabei im Informationen, die nicht öffentlich gemacht werden könnten oder dürften und sie sozusagen als „Verschlussache“ behandelt.