Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht heute (07.11.2024) erstmals höchstricherlich an.
So berichte es Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat.
Semsrott hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst geklagt, weil dieser ihm die Beantwortung von Presseanfragen zur Nutzung der Spionagesoftware „Pegasus“ verweigerte.
Nun erkannte das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich an, dass Presseauskunft Onlinemedien genauso wie Printmedien erteilt werden muss.
Diese Frage war bisher umstritten und führte dazu, dass beispielsweise die Geschäftsleitung der Mönchengladbacher mags AöR im Jahr 2018 der (Online-)BürgerZeitung Mönchengladbach BZMG Auskünfte mit dem „Argument“ verwehrte, dass sie kein Print-Medium und daher auch nicht „Presse“ sei.
Eine Klage gegen die Stadt Mönchengladbach im Jahr 2019 in einer ähnichen Angelegenheit wurde – nachdem die beklagte Stadt die gewünschte Auskunft erteilt hatte und Kläger und Beklagte die Angelegenheit in der Hauptsache für erledigt erklärte hatten – das Verfahren vom Verwaltungsgericht Düsseldorf eingestellt und der beklagten Stadt die Kosten des Verfahrens (Streitwert 5.000 EURO) auferlegt.
Mittlerweile erteilt die Stadt Mönchengladbach – wie im übrigen schon immer alle anderen angefragten öffntlichen Stellen – von BZMG gewünschten Auskünfte.
Auch das Verwaltungsgericht Berlin hatte übrigens bislang immer noch entschieden, dass Online-Medien sich nicht auf das Auskunftsrecht aus Artikel 5 Grundgesetz berufen könnten.
Das Bundesverwaltungsgericht machte nun klar, dass die Pressefreiheit auch für digitale Medien gilt. …
Semsrott: „Mit dem heutigen Urteil hat das antiquierte Presseverständnis von vielen Behörden und Gerichten endlich ein Ende.Es war längst überfällig anzuerkennen, dass Online- und Printmedien und ihre Journalist*innen gleiche Rechte besitzen. Damit müssen wir auch keine FragDenStaat-Zeitung mehr drucken. …“ (Zitat Ende)