Seite wählen

Der internationale PARK(ing) Day findet immer am dritten Freitag im September statt.

Menschen weltweit nutzen diesen Tag um auf das Nutzungspotenzial von Parkplätzen in Innenstädten aufmerksam zu machen, indem sie Flächen für einen Tag in kleine Parks, individuelle Freiräume und Begegnungszonen verwandeln.

Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Stadt Mönchengladbach wieder an der Aktion und bietet die Möglichkeit, Parkplätze während der gesamten EMW zu nutzen. Initiativen, Schulen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen und Künstler*innen haben sich angemeldet und zeigen während der EMW, was auf zwölf Quadratmetern Parkfläche möglich sein kann.

Die Anwohnerinitiative Bruckner Allee (AiB) wollte nach eigenen Angaben eine Parkfläche an der Bruckner Allee nutzen, um mit einem Informationsstand über ihre Ziele zu informieren.

Dies sei ihnen von der Stadt verwehrt worden, wie ihr Sprecher Dr. Ulrich Pongs in dieser Presseinformation vom 14.09.2021 mitteilt:

„Europäische Mobilitätswoche Mönchengladbach: Beteiligung von Rheydter BürgerInnen unerwünscht

Die Stadt Mönchengladbach will Kritik an der dann vor genau 4 (vier) Jahren während der Europäischen Mobilitätswoche am 20. September 2017 eingerichteten Sog. Blauen Route verhindern.

So verweigert die Stadt Mönchengladbach der AnwohnerInneninitiative Brucknerallee (AIB) die Genehmigung eines Informationsstandes auf der Rheydter Brucknerallee zur Sog. Blauen Route, weil es sich bei der illegal errichteten Fahrradstraße um eine angeblich „bereits etablierte Verkehrsplanung handelt.“

Die Fahrradstraße(n) auf der Sog. Blauen Route sind von Beginn an und weiterhin höchst umstritten.

Die Anordnung der Fahrradstraße(n) auf der Sog. Blauen durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Mönchengladbach vom 09.06.2017 durch die Leiterin des Straßenverkehrs- und Ordnungsamtes ist heute eindeutig rechtswidrig, weil auch nach 4 (vier) Jahren der Radverkehr gemäß § 45 StVO nicht überwiegt.

Eine Aufforderung der AIB, die Anordnung aller Fahrradstraße(n) nunmehr unverzüglich aufzuheben, lehnt die Straßenverkehrsbehörde ab.

Deshalb werden wir nun zum 4. Jahrestag am 20.09.2021 als nächste Schritte eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, eingereicht und die bereits anhängige Petition beim Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen aktualisiert.

Danach wäre eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Stadt Mönchengladbach der nächste logische Schritt.“ (Zitat Ende)

Zuvor (24.08.2021) hatte Oberbürgermeister Felix Heinrichs dem Sprecher der AiB u.a. mitteilen lassen:

„…Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche geht es schwerpunktmäßig darum, übergreifend positiv oder kreativ auf neue Mobilitätsformen, Verkehrsführungen oder nachhaltige Möglichkeiten der Fortbewegung hinzuweisen.

Diese Ziele lassen sich in den von Ihnen geplanten Aktionen im Rahmen der Mobilitätswoche leider nicht wiederfinden, da es sich hier vor allem um eine die Anwohner betreffende Thematik und eine bereits etablierte Verkehrsplanung handelt.

Daher können wir als Veranstalter der EMW die Aktionen leider nicht genehmigen….“ (Zitat Ende)