In den ersten Monaten des Jahres 2020 gab es viel zu wenig Niederschlag. Dies lässt sich an den sinkenden Wasserständen der Flüsse, Bäche und Seen im Kreisgebiet ablesen.
„Die aktuellen Abflussmengen nähern sich bereits jetzt – Anfang Mai – dem ökologisch notwendigen Mindestabfluss. Daran haben auch die geringen Niederschlagsmengen der vergangenen Tage nichts geändert“, sagt Rainer Röder, Leiter des Amtes für Technischen Umweltschutz.
Der Mindestabfluss der Fließgewässer ist notwendig, damit sie als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen funktions- und leistungsfähig bleiben.
Deshalb appelliert der Kreis Viersen, derzeit kein Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen.
Dies gilt sowohl für erlaubnisfreie Entnahmen für den Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für erlaubnispflichtige und bereits erlaubte Entnahmen – beispielsweise für die landwirtschaftliche Bewässerung.
Eine Entspannung dieser kritischen Situation für die Gewässer sowie deren Fauna und Flora durch ergiebige Regenfälle ist vorerst nicht zu erwarten.
„Sollte die Trockenheit anhalten und unser Appell keine Wirkung zeigen, wird der Kreis Viersen mittels Allgemeinverfügung ein Verbot der Wasserentnahme erlassen“, so Röder.
Dann wären Bußgelder bei Verstößen möglich.
Mit diesem Appell hatte sich der Kreis Viersen bereits in den vergangenen beiden heißen Sommern an die Bevölkerung wenden müssen.
„Es fehlen lange Niederschlagsphasen, damit sich die Gewässer im Kreisgebiet erholen können. So kommt unser Appell, kein Wasser zu entnehmen, regelmäßig und immer früher im Jahr“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen.
„Diese Dürreperioden sind ein Merkmal des Klimawandels bei uns im Kreis Viersen. Auch in der aktuellen Corona-Pandemie dürfen wir nicht den Klimaschutz und die Klimafolgenapassung vernachlässigen.“
Beides sei Teil der Klimastrategie des Kreises Viersen, die Landrat Dr. Coenen Anfang des Jahres in den Kreistag eingebracht hat.