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In vielen Städten gibt es sie schon länger – seit heute nun auch in Mönchengladbach: E-Scooter, die von Jedermann geliehen und genutzt werden können.

Dieses Kraftfahrzeug ist schon jetzt viel diskutiert. Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick darüber, was geht, was nicht so gut ist und was unbedingt vermieden werden sollte.

Das kann übrigens neben der Gesundheit auch ganz schnell mal den Führerschein betreffen. Hier sind die wesentlichen Dinge, die Sie wissen müssen:

  • Der E-Scooter darf nicht schneller als 20 km/h fahren.
  • Eine gültige Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen müssen vorliegen.
  • Seinen Platz findet der E-Scooter auf dem Radweg. Ist kein Radweg vorhanden, so gehört er auf die Fahrbahn. Der Gehweg ist verboten. Auch, wenn er laut Schild für den Radverkehr freigegeben ist. Nur spezielle Zusatzschilder „EKF frei“ (mit abgebildetem E-Scooter) können Ausnahmen regeln.
  • Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug – und unterliegt damit genauso den Regeln der StVO wie alle anderen Kfz, sofern keine gesonderten Regelungen für sie existieren.
  • In Mönchengladbach wird es spezielle Haltverbotszonen für E-Scooter geben, die unbedingt zu beachten sind.
  • Fahren darf den E-Scooter Jede(r) über 14 Jahren, Führerschein oder Prüfbescheinigung sind nicht nötig.
  • Eine Person auf dem E-Scooter – mehr darf nicht. Das gilt nicht nur für Mitfahrer sondern auch für Gegenstände, die auf dem Trittbrett abgelegt werden.
  • Mit mehreren E-Scootern muss hintereinander gefahren werden und es gilt das Rechtsfahrgebot. Auch das ist nicht wirklich neu und gilt ebenso zum Beispiel für Fahrradfahrer.

Ganz besonders betonen wir einen Aspekt – denn der wird nicht nur häufig falsch eingeschätzt sondern birgt auch immense Gefahren: Das Fahren des E-Scooters unter der Wirkung von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln.

Wir unterstützen es natürlich, wenn Menschen in diesen Fällen das Auto stehen lassen. Aber einfach auf den E-Scooter umzusteigen ist nicht zwangsläufig eine gute Idee, denn:

Fahranfänger und junge Fahrer unterliegen der 0,00 Promille-Grenze. Das heißt: Wer in der Probezeit oder jünger als 21 Jahre ist, sollte von dem E-Scooter im alkoholisierten Zustand unbedingt die Finger lassen.

Das ist ein gut gemeinter Rat, denn abgesehen von der Gefahr, warten bei Zuwiderhandlung:

  • 250 EUR Bußgeld,
  • ein Punkt in Flensburg,
  • ein Aufbauseminar und
  • eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahren.

Auch alle anderen Fahrer sollten sich bewusst sein, dass sie ein Kraftfahrzeug führen.

Die Promille-Grenzen sind analog zu denen, die zum Beispiel für das Auto gelten. Trunkenheitsfahrten können also auch hier zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Soweit zu den Vorschriften. Ein paar nützliche Tipps haben wir aber noch für Sie:

Als Polizei Mönchengladbach empfehlen wir, wenngleich keine Helmpflicht besteht, bei der Fahrt mit dem E-Scooter einen solchen zu tragen. Darüber hinaus werden die Tage gerade wieder kürzer.

Um sich vor allem in der dunkleren und trüberen Jahreszeit zu schützen ist es durchaus ratsam, helle Kleidung mit Reflektoren oder ähnliches zu tragen. Denn Sichtbarkeit verhilft erwiesenermaßen zur Sicherheit.

Ebenfalls sinnvoll ist es, das Fahren auf dem E-Scooter erstmal in einem geschützteren Raum zu üben bevor es in den dichten Stadtverkehr geht. Nur wer in der Handhabung sicher ist kann auch auf unvorhergesehene Geschehnisse und das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer reagieren.

Letztendlich gilt auch – und vielleicht sogar insbesondere – hier: Nehmen Sie Rücksicht und achten sie aufeinander! Halten Sie sich an die Regeln und rechnen Sie mit einem Fehlverhalten anderer.

Messen Sie im Zweifel der Tatsache, dass alle gesund nach Hause kommen, mehr Bedeutung zu als der Durchsetzung Ihres eigenen Rechtes.