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Vor 16 Monaten, in seiner Sitzung am 15. Februar 2023 hatte der Stadtrat einstimmig eine Satzung zum grundstücksscharfen „besonderes Vorkaufsrecht“ auf Immobilienobjekte in der Innenstadt von Rheydt beschlossen.

Dieser Beschluss rührt noch aus der „Ära des Ex-Baudezernenten Dr. Gregor Bonin“.

Das Gebiet reicht im Westen von der Bahnlinie über die Mühlenstraße (Norden), die Moses-Stern-Straße und Stresemannstraße (bis zur Limitenstraße) im Süden und im Osten im wesentlichen bis zur Harmoniestraße.

Nicht zur Diskussion stehen das seinerzeitige Planungsgebiet des sogenannten „Rathaus der Zukunft (RdZ)“, das zwischenzeitlich gestoppt wurde, nicht weiter verfolgt wird und das wesentlich kleinere Gebiet des NVR („Neues Verwaltungs­gebäude Rheydt“), das sich momentan noch in einer Konzeptphase befindet.

Ebenfalls beauftragte der Rat im Februar 2023 die Verwaltung, „vorbereitende Untersuchungen“ durchzuführen.

Teil dieser Untersuchungen soll eine Veranstaltung zur „Öffentlichkeitsbeteiligung“ am kommenden Mittwoch (26.06.2024 von 17:00 bis 20:00 Uhr) auf dem Harmonieplatz sein.

Bei den Untersuchungen sollte überprüft werden, ob und in welchem Ausmaß im Untersuchungsgebiet bauliche Missstände oder funktionale Mängel auftreten.

Die Verwaltung hofft, die Vorschläge, die für Ziele abgeleitet wurden, die durch die städtebauliche Sanierung erreicht werden könnten, mit interessierten Bürgern und Betroffenen diskutieren zu können.