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Auswirkungen der Baumaßnahmen zu einem Rathaus-Neubau in Rheydt

• Ein Fakten-Check •

 

 

 

Sprechtext-

001

Dieser Fakten-Check zeigt wesentliche Aspekte der Bauphasen zum Rathaus-Neubau in Rheydt und soll die möglichen Folgen für die Eigentümer, Anlieger und den Einzelhandel sowie die übrige Bürgerschaft während der Bauphasen anreißen.

Nicht zu diesem Fakten-Check zählen die Auswirkungen, die nach einer Fertigstellung des Rathaus-Neubaues zu erwarten sind.

Im Fakten-Check werden ausschließlich Informationen, Daten, Pläne, Dokumente, Berichte und Publikationen verwendet, die

  • mit Stand 01.02.2023 –

öffentlich zugänglich waren und sind.

Er wird von den BürgerLobbyisten Mönchengladbach zur Diskussion gestellt.

Fachlich unterstützt wurden sie durch unabhängige Planer und Fachunternehmen der Baubranche.

Die BürgerLobbyisten stehen einer Zentralisierung von Verwaltungsstellen an einem Ort nicht prinzipiell entgegen,  präferieren aber auch keinen speziellen Standort.

Da es keine Planungen für andere Standorte in Mönchengladbach gibt, bezieht sich der Fakten-Check auf die aktuellen Planungen in der Rheydter Innenstadt.

Er beinhaltet aber auch die Darstellung der von Verwaltung, Politik und Planern bislang nicht näher untersuchten, sondern grundsätzlich abgelehnten Alternative, bei der das Baufeld 3 keine Rolle mehr spielt.

 

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002

Ausgangspunkt ist der Ratsbeschluss vom 15.12.2021, mit dem die maximale Ausprägung des Rathaus-Neubaues auf Grundlage des Siegerentwurfs aus dem Wettbewerb, vom 04.11.2019 festgeschrieben wurde.

Das rot umrandete Wettbewerbsgebiet umfasst parzellenscharf die Flurstücke, die entweder schon in städtischem Besitz oder im Besitz der EWMG sind, oder die noch erworben werden müssen, wie das Areal der Stadtsparkasse an der Marktstraße.

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003

Der Siegerentwurf stammt vom Düsseldorfer Architektur-Büro S O P.

Dem politischen Grundsatzbeschluss, den der Mönchengladbacher Stadtrat am 25.03.2021 traf, lag die Vorstellung zugrunde, drei Baufelder zuzüglich eines „Glasriegels“ vorzusehen, der von Planern und Verwaltungsspitze mit „Baufeld 4“ bezeichnet wurde.

Die Baufelder sind nicht gleichzusetzen mit Bauabschnitten.

Der Rathaus-Neubau soll sich von der Limitenstraße bis zur Harmoniestraße und von der Stresemannstraße bis zur Marktstraße bzw. dem Rheydter Marktplatz erstrecken.

 

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004

Um den Rathaus-Neubau realisieren zu können müssen viele Gebäude abgerissen bzw. auf neuen Untergeschossen Neubauten errichtet werden.

Außerdem soll das Karstadt-Gebäude erhalten, jedoch „entkernt“ und umgestaltet werden.

Letzteres soll die aktuelle Darstellung verdeutlichen, die jedoch den Betrachter in die Irre führt.

 

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005

Denn die Realität würde anders aussehen.

Entweder haben Planer und Verwaltungsspitze die Darstellung der Auswirkungen des „Glasriegels“ auf die Nutzung des Karstadt-Gebäudes schlichtweg „vergessen“, oder sie wollten bewußt den Fakt nicht visualisieren, weil es unabdingbar ist, dass mindestens ein Drittel des Karstadt-Hauses bis auf die beiden Untergeschosse abgerissen werden muss.

Möglicherweise wurde dieser Teilabriss nur deshalb nicht weiter thematisiert, um eine öffentliche Diskussion über die Statik der restlichen zwei Drittel des Gebäudes in der Planungsphase nicht aufkommen zu lassen.

 

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006

Parallel zu den Planungen zum Rathaus-Neubau wurde die Verwaltung vom Planungs- und Bauausschuss am 25.08.2020 beauftragt, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die beabsichtigte Aufstellung wurde am 15.09.2020 im Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach bekanntgegeben.

Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung BPlan 802/S.

Seine Grenzen verlaufen u.a. an den Häuserfronten von Teilen der Marktstraße und von Teilen der Stresemannstraße, so dass die entsprechenden Straßenabschnitte ebenfalls von einer baurechtlichen Überplanung betroffen sein werden.

 

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007

Am 15.12.2021 wurde dem Stadtrat eine „Zeitachse“ präsentiert, wonach ab dem dritten Quartal 2023 mit dem Bau begonnen werden soll und mit einer 3-jährigen Abwicklung des Rathaus-Neubaues zu rechnen sei.

Dass der Zeitpunkt 2026 des so genannten „Portfoliowechsels“ nicht gehalten werden kann, kann aufgrund mindestens dieser drei Fakten als sicher angesehen werden:

 

Erstens:

Die Leistungsphase 2 ist aktuell noch in der Diskussion und daher nicht abgeschlossen.

Insofern kann auch noch kein Baubeschluss gefasst werden.

Zweitens:

Es gibt noch keine (öffentlich bekannte) Planung dazu welche und wie viele Arbeitsplätze wirklich in den Rathaus-Neubau verlagert werden sollen.

Drittens:

Unbekannt ist bislang, wo die Mitarbeiter, die heute in abzureißenden oder „kern-zusanierenden“ Gebäuden ihren Dienst verrichten, während der (sicherlich) mehr als 3-jährigen Bauphase ihren (vorübergehenden) Arbeitsplatz haben werden.

 

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008

Ungeachtet dessen muss erst durch das Bauleitplanverfahren zum BPlan 802/S Baurecht geschaffen werden.

In diesem Verfahren ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und – als Besonderheit in Mönchengladbach – anzuhören.

In einer „Anhörungskommission“ des Planungs- und Bauausschusses wird den Bürgern, die Einwendungen gegen den Bebauungsplan erhoben haben, eine mündliche Erläuterung ermöglicht.

Jeder Bürger hat auch dann das Recht gegen einen Bebauungsplan Einwendungen zu erheben, wenn er oder sie nicht unmittelbar betroffen ist.

Zu diesem Projekt dürfte mit einer großen Zahl von Einwendungen zu rechnen sein.

Dies vor allem, weil der BPlan 802/S einzig und allein für den Rathaus-Neubau erstellt wird, der in der Bürgerchaft kaum bis gar keine Unterstützung erfährt.

 

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008-1

Dass die Kommunalwahl 2025 mit der Neuwahl des Hauptverwaltungsbeamten in die geplante Bauphase fällt, könnte einen negativen Einfluss sowohl auf die Wahlbeteiligung als auch auf den Wahlausgang haben.

Denn Fakt ist, dass nach derzeitigem Stand CDU und SPD der aktuellen Ausrichtung des CDU-Dezernenten und der übrigen Verwaltungsspitze kritikfrei folgen und die meisten Mitglieder der Grünen-Fraktion – ihren beiden Sprechern folgend – einen 180-Grad-Schwenk von der grundsätzlichen Ablehnung des Ratshauses in der vorgesehenen Form vor der Kommunalwahl 2020 – hin zur heutigen, uneingeschränkten Unterstützung der aktuellen Planungen – vollzogen zu haben scheinen.

 

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009

Mit Blick auf die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Umfeldes während der verschiedenen Bauphasen stellt sich die Frage, wie weit über das Wettbewerbsgebiet hinaus die Verantwortlichkeit der S O P -Planer reicht.

Und zwar besonders bei den Leistungsphasen 1, 3, 5, 6 und 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieuren (H O A i).

Spannend wird in diesem Kontext sein, an welcher Stelle und/oder nach welcher Leistungsphase die Kompetenzgrenzen der S O P – Planer enden oder beendet werden.

Dass S O P die Grundvoraussetzung für den „Glasriegel“, dass Ein Drittel des Karstadt-Hauses abgerissen werden muss, nicht in den bisherigen  Präsentationen dargestellt hat, ist entweder ein zu rügendes Versehen, oder bewusstes, von der Verwaltungsspitze forciertes oder toleriertes „Unterschlagen“ von Fakten.

Auf jeden Fall wäre diese Tatsache zu rügen und ein weiterer Grund dafür, die LEISTUNGSPHASE 2 als nicht abgeschlossen zu erklären.

 

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010

Wer schon einmal ein Haus gebaut oder Baumaßnahmen beobachtet hat, wird sich erinnern, wie eine Baustelle mindestens ausgestattet sein muss, damit sie funktioniert.

Bei diesem Beispiel sind nur die Mindestanforderungen an eine Baustelleneinrichtung erkennbar und zwar ohne Baugrube oder andere Gewerke, die erledigt sein müssen, bevor  überhaupt mit einem Neubau begonnen werden kann.

Für eine Groß-Baumaßnahme – wie dem Rathaus-Neubau in Mönchengladbach – ist mit einem Vielfachen dieser Elemente einer Baustellenausstattung zu rechnen …

 

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011

… und welche Großgeräte meist zum Einsatz kommen.

Solche Geräte werden zwar nicht immer gleichzeitig benötigt, jedoch ist mit einem hohen Aufkommen beim Baustellenverkehr in der Rheydter Innenstadt und der näheren Umgebung zu rechnen.

 

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012

Was auf das Umfeld zukommen kann, verdeutlichen einige Bilder anderer Großbaustellen in Innenstadtbereichen.

 

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013-1

Erinnern dürften sich potenziell von Baumaßnahmen zum neuen Rathaus Betroffene an die Baumaßnahmen im Zuge der Neugestaltung des Rheydter Marktplatzes als der Zufahrt Verwaltungs- und Mitarbeiter-Tiefgarage entfernt,

 

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… ein neues Verbindungsbauwerk von der Tiefgarage unter dem Rheydter Marktplatz zu Tiefgarage unter dem Karstadt-Gebäude hergestellt wurde

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… und auch an die nachfolgende Neugestaltung der Marktstraße und des Sparkassen-Vorplatzes im Jahr 2012 erinnern.

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014

Wer letzlich die Großbaustelle in der Rheydter Innenstadt plant, deren Einrichtung organisiert, sie während der mindestens 3-jährigen Bauphase managt, die Belange der Anlieger  berücksichtigt und die Verkehrssicherungspflicht außerhalb des Baustellengebietes wahrnimmt, steht naturgemäß noch nicht fest.

 

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015

Fest steht jedoch, dass es innerhalb der Mönchengladbacher Verwaltung aktuell niemanden zu geben scheint, der aufgrund seiner Vorbildung oder seines Studiums einer derartigen Aufgabe gewachsen sein könnte.

Dass dürfte auch auf die S O P-Architekten zutreffen, die – wie Architekten schon von ihrem Berufsbild her – meist nur „Endzustände“ planen, visualisieren und präsentieren, selten jedoch Planungen vornehmen, die sich im Detail mit der Umsetzung auf der Baustelle befassen.

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016

Gleiches gilt im Übrigen auch für Architekten in kommunalen Bauverwaltungen.

Sie schaffen -vereinfacht beschrieben – Baurecht, genehmigen Bauaufträge und achten auf die Einhaltung der baurechtlichen Gesetze und Richtlinien.

Architekten in kommunalen Spitzenpositionen betreiben bestenfalls Stadtentwicklung, akquirieren Investoren und deren Architekten und befassen sich in diesem Kontext vorzugsweise mit der damit verbundenen Vermittlung kommunaler Baugrundstücke.

Die Frage, wie sich eine Baumaßnahme nach dem Abschluss der (visualisierten) Planung auf welche Weise auf das Umfeld während der Bauphase auswirkt, betrachten sie eher selten bis nie.

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017

Abgesehen von den Folgen des Rathaus-Neubaues in Rheydt auf den Stadtteil und seine Einwohner nach Fertigstellung, spielt die Ausdehnung schon während der Bautätigkeiten eine große Rolle.

Je ausgedehnter der geplante Neubau, desto größer die Beeinträchtigungen des Umfeldes während des Bauens.

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018

Vor diesem Hintergrund scheint es, trotz – oder gerade wegen – der aktuellen Beschlusslage angesagt, die Maximal-Planung mit einer Option zu vergleichen, mit der die grundsätzliche Zielsetzung einer Zentralisierung von Verwaltungsfunktionen in ähnlicher Weise erreicht werden kann.

 

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019

So konzentriert sich dieser Fakten-Check auf den Vergleich von zwei Optionen und die dabei entstehenden Auswirkungenen auf das Umfeld.

In einer Option „MAXI“, also der aktuell von Planern, Verwaltungsspitze favorisierten und weiteren Teilen der Politik akzeptierten Möglichkeit, spielt die Einbringung von Geothermie-Sonden unter dem Karstadt-Gebäude keine Rolle.

Auf die so genannte Entkernung der aktuell sichtbaren Geschosse des Karstadt-Gebäudes, die zum Teil sehr fragmentiert sind, wird in diesem Fakten-Check ein besonderes Augenmerk gerichtet.

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020

Anders sieht es bei der Option „X“ aus.

Weil hier keine „Entkernung“ des Karstadt-Gebäudes, sondern der vollständige Abriss der Geschosse oberhalb der Decke des Untergeschosses vorgesehen wäre, sind Geothermie-Sonden auch unterhalb der beiden Untergeschosse technisch realisierbar.

Das eröffnet die Möglichkeit,

  • auf das Baufeld 3 zu verzichten,
  • die gesamte verfügbare Fläche des Baufeldes 2 maximal zu nutzen,
  • auf den Ankauf des Grundstückes der Stadtsparkasse
  • und auf den Abriss des Sparkassengebäudes zu verzichten.

Auf die durch „Wenn-dann-Szenarien“ beschriebene Ablehnung dieser Option „X“ wird am Ende dieses Fakten-Checks noch näher eingegangen.

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021

In der H A O i-Leistungsphase 2 kann von den Planern erwartet werden, dass sie alternative Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertungen vorlegen.

Demhingegen wurde mit Duldung (oder Forcierung) der Verwaltung dem Stadtrat am 15.12.2021 ein Lösungsansatz in vier schwer erklärbaren Variationen gezeigt.

Diese wurden dann zu vier „Alternativen“ kombiniert, woraus die Verwaltung den Ratsmitgliedern die so genannte „Alternative A + D“ empfahl.

Ein wirklicher „alternativer Lösungsansatz“ war und ist daraus nicht zu erkennen.

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102

Dennoch wurde beschlossen, diese „Alternative A + D“ als weitere Planungsgrundlage zu nutzen, wobei eine Weiterentwicklung seitens S O P kaum festzustellen ist.

Für diesen Fakten-Check wird die „Alternative A + D“ mit „Option MAXI“ bezeichnet.

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103

Wie schon anfangs erwähnt, erfordert der so genannte „Glasriegel“, dass ein Drittel der sichtbaren Obergeschosse des Karstadt-Gebäudes abgerissen und nur die restlichen zwei Drittel zu entkernen sein würden.

 

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104

Die Option MAXI erfordert vor dem Neubau von Gebäuden den Abriss der aufstehenden Gebäude in den Baufeldern 1 und 3, tiefe Baugruben, zur Aufnahme von jeweils zwei Untergeschossen und die damit zusammenhängenden Aushub-, Transport- und Hochbaumaßnahmen.

Darüber hinaus fallen solche Arbeiten auch bei den Abrißarbeiten zum ersten Drittel des Karstadt-Gebäudes und (nachfolgend) bei der Entkernung der restlichen zwei Drittel an.

Geht es nach dem aktuellen Baudezernenten soll die gesamte Maßnahme in

nur einem Bauabschnitt

abgewickelt werden, anstatt, wie ursprünglich vorgesehen, in zwei Abschnitten.

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105

Bevor mit Baumaßnahmen begonnen werden kann, gilt es die Baustelle abzugrenzen und zu sichern und Freiflächen für das Aufstellen von Baugeräten, Bürocontainern usw. und das Lagern von Baumaterialien zu schaffen.

Der Rheydter Marktplatz ist als eine solche Freifläche ausgesprochen ungeeignet, weil die Tragfähigkeit der Decke der sich darunter befindenden Tiefgarage das Aufstellen schweren Gerätes nicht zulässt.

Ggf. müssen andere Flächen außerhalb der eigentlichen Baustelle gesucht werden.

Die östliche Grenze der Baustelle verläuft entlang der Limitenstraße wo zu erwarten ist, dass der gesamte Gehwegbereich und mindestens eine Fahrspur nicht mehr zur Verfügung stehen.

Als einzige Zufahrt zum Baustellenbereich bietet sich die Stresemannstraße an, die dazu vermutlich auf eine Fahrspur für den Nicht-Baustellen-Verkehr reduziert werden müsste.

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106

Bei Baumaßnahmen – besonders in dieser Größenordnung – können Schäden unterschiedlichster Art am Eigentum von Objekteigentümern aber auch von Pächtern und Mietern entstehen.

Spätestens im Schadensfall wird die Frage nach Ursache, Verursacher und Schadens- und Haftungshöhe zu beantworten sein.

Und das spätestens bei Gerichtsprozessen.

Weil dann der Nachweis des „Vorher-Zustandes“ schwer zu erbringen sein dürfte, ist es angesagt, vor Baubeginn Beweissicherungsverfahren zu initiieren oder durch potenziell Betroffene vom Bauherrn zu verlangen.

Dabei werden die aktuellen Zustände dokumentiert und ggf. an möglicherweise kritischen Stellen der Objekte Meßpunkte installiert und diese in regelmäßigen Abständen von Gutachtern überwacht.

Bei der Option MAXI wurden mindestens 63 Objekte identifiziert, für die Beweissicherungsverfahren notwendig sein könnten.

Aufgrund der Unterschiedlichkeit der durch – vorzugsweise – unabhängige und vereidigte Bausachverständige zu untersuchenden Objekte, kann aus der Anzahl der Prüfaufwand nicht hergeleitet werden.

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107

Es ist zwar nicht Aufgabe eines derartigen Fakten-Checks, Bauabläufe zu antizipieren.

Aber dennoch:

Beim vorliegenden Projekt ist es naheliegend, zunächst sämtliche Abrißarbeiten vorzunehmen und u.a. die diversen Großgeräte einzusetzen und den Abraum abzutransportieren.

Die sich daraus ergebenden Einflüsse auf das Umfeld des Projektes und die Folgen für die Betroffenen sind im Vorfeld qualitativ und quantitativ abzuschätzen.

 

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108

Das Entkernen von zwei Dritteln des Karstadt-Gebäudes erfordert den Einsatz anderer Gerätschaften und Entsorgungslogistiken (z.B. Asbest o.ä.) als bei Abrissarbeiten und verursacht andere Erschütterungs- und Geräuschentwicklungen.

Auch die sich daraus ergebenden Einflüsse auf das Umfeld des Projektes und die Folgen für die Betroffenen sind im Vorfeld qualitativ und quantitativ abzuschätzen.

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109

Nach den bisher eher als unspezifisch einzuordnenen Fakten hier einige Besonderheiten zum Karstadt-Gebäude.

Den Wettbewerbsteilnehmern wurden diese und weitere Bauzeichnungen des Karstadt-Hauses zur Verfügung gestellt.

Aus dieser Schnittdarstellung ist zu erkennen, dass das Gebäude aus zwei Untergeschossen, zwei Vollgeschossen mit ehemaligen Verkaufsflächen und weiteren drei, teils sehr fragmentierten Geschossen besteht.

Zu bewerten, inwieweit eine solche Fragmentierung mit unterschiedlichen Geschosshöhen nachhaltig für ein zukunftsorientiertes Verwaltungsgebäude ist, gehört nicht zu diesem Fakten-Check.

 

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Wohl aber der Fakt, dass die schon vielfach erwähnte Tatsache, dass ein Drittel des Karstadt-Gebäudes ab Oberkante Untergeschoss abgerissen werden muss, um den „Glasriegel“ realisieren zu können.

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Dieses Bild und die folgenden zeigen die Massen, die für eine Freimachung des Objektes zu bearbeiten sind.

Völlig unklar ist, wie die Fundamentierung des „Glasriegels“ ausgebildet werden soll und daher auch, welchen Einfluss der „Glasriegel“ auf das Untergeschoss und die darunter liegende Tiefgarage haben wird.

Darauf näher einzugehen ist nicht Aufgabe dieses Fakten-Checks.

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114

Nach dem Abriss des zum Marktplatz hin ausgerichteten Drittels und der Entkernung des restlichen, fragmentierten Gebäudeteils entsteht auf den oberen drei Geschossen ein Bereich, dem man sich schwerlich als für Verwaltungsräumlichkeiten geeignet vorstellen kann.

 

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Das erste und das zweite Untergeschoss erfahren keine strukturellen Veränderungen, die für den Fakten-Check mit der bekannten Zielsetzung von Relevanz sein könnten.

Das zweite Untergeschoss wird derzeit als Garage für Dienstfahrzeuge und als Mitarbeitergarage der Stadtverwaltung genutzt.

 

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115

Die Fläche des Erdgeschosses – ehemalige Karstadt-Verkaufsfläche – steht nur noch zu zwei Dritteln zur Verfügung, das erste Drittel wird teilweise für den „Glasriegel“ benötigt bzw. wird zur Außenfläche.

Ähnliches gilt für das erste Obergeschoss, das ebenfalls Karstadt-Verkaufsfläche war.

 

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Öffentlich verfügbare Zeichnungen aus einer Standortanalyse im Dezember 2008 lassen erahnen, dass nach Abriss des ersten Drittels des Karstadt-Gebäudes im zweiten Obergeschoss zwar die vollständige Fläche der Bibliothek, jedoch nur etwa die Hälfte der von der Verwaltung genutzten Büroflächen für eine „Entkernung“ und eine anschließende Neu-Nutzung zur Verfügung stehen würden.

 

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115-2

Dass das dritte und das vierte Obergeschoss für ein Entkernen in Betracht kommen, darf angesicht der geringen Büroflächengrößen angezweifelt werden.

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Zwischenfazit:

Sollte die Option MAXI in geplantem Umfang realisiert werden, wird sich zeigen, inwieweit die von Eigentümern, Anliegern und dem Einzelhandel sowie weiten Teilen der Bürgerschaft geäußerten Befürchtungen wahr werden.

Viele von ihnen – wenn nicht sogar die meisten – rechnen mit einer wesentlich längeren Bauzeit und nicht nur deshalb damit, dass allein die mit den Bautätigkeiten verbundenen Auswirkungen dazu führen, dass die Attraktivität der Rheydter Innenstadt massiv leiden und damit zu Geschäftsaufgaben beim Einzelhandel und in der Gastronomie führen würde.

Daran werde auch die „Rückkehr“ von Verwaltungsmitarbeitern nach mehr als drei Jahren Bauzeit nichts ändern und keinerlei Kompensation bewirken.

 

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201

Wenden wir uns nun der Option „X“ zu.

Dieser Teil des Fakten-Checks konzentriert sich im Sinne seiner Intention vornehmlich auf die Unterschiede und Besonderheiten gegenüber der Option MAXI.

Auf die nochmalige Darstellung grundsätzlicher Fakten wird bewusst verzichtet.

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202

So ist festzustellen, dass sämtliche bislang als bekannt vorausgesetzten Vorstellungen zur Zentralisierung von Verwaltungsstellen auch durch die Option „X“ erfüllt werden könnten, obwohl der „Glasriegel“ an dem Teil der Marktstraße endet, die von der Stresemannstraße kommend in Richtung Harmonieplatz abknickt.

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203

Bei der Option „X“ könnte die Marktstraße – beginnend an der Stresemannstraße – während der Bauphase und darüber hinaus ebenso verfügbar bleiben wie der Sparkassen-Vorplatz mit den Kurzzeit-Parkständen und die Filiale der Stadtsparkasse.

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204

Die Grund-Kriterien für die Baustelleneinrichtung ähneln denen der Option MAXI.

Mit dem entscheidenden Unterschied, dass das Baustellengebiet erheblich kleiner würde.

 

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205

Dementsprechend sinkt auch die Zahl der Objekte, für die Beweissicherungsverfahren notwendig werden

Statt 63 bei der Option MAXI kämen nur ca. 35, also um über 40% weniger , in Betracht.

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206

Ohne wesentlichen Einfluss auf das Umfeld ist es, in welcher Reihenfolge die Baumaßnahmen durchgeführt werden.

Dies liegt in der Zuständigkeit der planenden und bauausführenden Organisationen und Firmen.

Denkbar ist, dass in einem ersten Bauabschnitt das Baufeld 1 soweit abgeschlossen wird, dass einzelne Verwaltungsstellen ihre Arbeit dort wieder aufnehmen können, wobei der Flächenbedarf für den später zu errichtenden Glasriegel berücksichtigt werden müsste.

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207

Der vollständige Abriss des Karstadt-Gebäudes (ab einschließlich Erdgeschoss) würde die Chance eröffnen auf der Fläche unterhalb der Untergeschosse Geothermie-Erdsonden einzubringen.

 

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208

Damit könnten die für das Baufeld 3 vorgesehenen Sonden im Baufeld 2 gesetzt werden.

Dass dabei die Gesamtzahl der Sonden um ca. 30 erhöht werden könnte, wäre ein positiver Nebeneffekt.

Damit könnte auch der Sparkassen-Vorplatz unverändert weiter existieren.

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209

Fakt ist, dass mehrere Geothermie-Fachunternehmen diese Vorgehensweise als umsetzbar ansehen.

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210

Bohrgeräte stünden in unterschiedlichen Größen und mit Eigengewichten zwischen 2 und 7 Tonnen zur Verfügung.

Falls erforderlich könnten die Decken der beiden Untergeschosse problemlos abgestützt werden, so die Fachunternehmen.

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211

Einen weiteren Aspekt stellen die für das Baufeld 3 vorgesehenen Büroflächen dar.

Unterstellt man, dass die für dieses Baufeld  ca. 9.400 Quadratmeter vorgesehenen Büroflächen erforderlich bleiben, könnten diese in das Baufeld 2 „transferiert“ werden.

 

 

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212

Dazu würden die Geschosse des Neubaues (beginnend mit dem Erdgeschoss) im Baufeld 2 hinreichend Platz bieten.

Dies besonders deshalb, weil – im Gegensatz zu den drei fragmentierten Geschossen – echte Vollgeschosse geschaffen werden könnten.

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213

Ein Geschoss- und Flächenvergleich macht die baulichen Vorteile eine Verzichts auf das Baufeld 3 deutlich …

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214

… ohne dass von der Grund-Idee des Sieger-Entwurfs des Büros S O P nicht abgewichen wird.

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215

Fazit zur Option „X“

Dieser Fakten-Check kommt zu dem Ergebnis, dass die Option „X“ alle „Wünsche“ des Auftraggebers erfüllen würde, die dieser an eine Zentralisierung von Verwaltungsstellen in der Rheydter Innenstadt gestellt hat.

Es liegt an den Eigentümern, Anliegern und dem Einzelhandel sowie der übrigen Bürgerschaft wie sie die dargestellten Auswirkungen in den Bauphasen bewerten und welche Schlüsse sie daraus ziehen.

Empfehlungen sprechen die BürgerLobbyisten  dazu nicht aus.

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300

Zur Vollständigkeit dieses Fakten-Checks gehört es, abschließend die relevanten „Wenn-dann-Szenarien“ der Verwaltungsspitze zum Baufeld 3 aus der Vorlage 0008/X vom 25.03.2021 näher zu betrachten.

Dabei ist festzustellen, welche der aufgeführten „Konsequenzen“ durch irgendeine Fakten-Darstellung nachvollziehbar belegt sind oder noch zu belegen wären.

Bei den nachfolgend durch die Fachverwaltung beschriebenen „Konsequenzen“ handelt es sich um Behauptungen und/oder Hypothesen

Diese wurden durch keinerlei Fakten belegt.

Aufgrund dieser generellen Feststellung wurde bei der Beleuchtung der jeweiligen „Konsequenzen“ auf solche Hinweise verzichtet.

Wo es passt, wird erläuternd kurz auf Fakten aus dem vorliegenden Check verwiesen.

Es ist nicht Aufgabe dieses Fakten-Checks konkrete Belege einzufordern.

Dies wäre ausschließlich Aufgabe der Politiker.

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301

Der Vorlage 0008/X und deren Anlagen ist zu entnehmen, dass sich Planer und Verwaltungsspitze sehr wohl mit einer Option „Verzicht auf das Baufeld 3“ befasst haben.

Warum diese Option nicht vertiefend – mit Fakten belegt – betrachtet und ggf. als „echte“ Alternative vorgestellt wurde, bleibt offen.

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302

Die Anmerkung, dass die („Wenn-Dann“-)Betrachtung „dynamisch“ sei und von einer „hohen Wahrscheinlichkeit“ die Rede ist, unterstreicht deren Einordnung als „Hypothesen“.

Auf diese Tatsache wurde weder ausdrücklich hingewiesen, noch gab es dazu – wie zu den Wenn-Dann-Szenarien überhaupt – eine Diskussion in den Gremien.

Auch nicht dazu, welche „Wünsche des Auftraggebers“ explizit nicht erfüllt würden, falls auf das Baufeld 3 verzichtet würde.

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303

Ein Verzicht auf das Baufeld 3 hat keinen negativen Einfluss auf das Bestreben, Verwaltungseinheiten zu konzentrieren, weil die in diesem Baufeld vorgesehenen Büroflächen (und Arbeitsplätze) im Baufeld 2 (ehem. Karstadt-Gebäude) untergebracht werden können.

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304

Der Bedarf an Lager- und Kellerräumen wurde nicht nachvollziehbar quantifiziert.

Auch ist nicht nachvollziehbar, dass für solche Zwecke zweite Untergeschosse in den Neubauten im Baufeld 1 überhaupt erforderlich sind und warum betont wird, dass Gründungsarbeiten aufwendiger seien als bei nur einem Untergeschoss.

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305

Wie Geothermie-Fachunternehmen bestätigen, können „Erdwärme-Sonden“ problemlos auch unterhalb des „Rest-Karstadt- Gebäudes“ eingebracht werden.

Mehr noch:

Damit würde sich die Zahl der Sonden sogar erheblich erhöhen.

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306

Die Behauptung, dass eine Verkleinerung des „Glasriegels“ dazu führen werde, dass die „Raumluft für die Mitarbeiter“ beeinträchtigt würde, berücksichtigt nicht, dass durch den Verzicht auf das Baufeld 3 vollkommen andere „klimatische“ Verhältnisse entstehen würden.

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307

Durch die fortschreitende Digitalisierung werden Bürger-Kontakte vielfach gar nicht mehr notwendig sein.

Damit ist die negativ dargestellte „Konsequenz“

einer Reduzierung von „Beratungs- und Konferenzräumen“

hinfällig.

Die Akzeptanz eines neuen Rathauses seitens der Bürger hängt von vielen anderen Faktoren ab, wie aus den immer zahlreicher werdenden Kritiken zu entnehmen ist.

 

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308

Das Ziel (und der „Wunsch“) des „Auftraggebers“, eine weitgehende Zentralisierung von Verwaltungsstellen zu erreichen, ändert sich nicht dadurch, dass Flächen aus dem Baufeld 3 beispielsweise in das Baufeld 2 (Areal des Karstadt-Gebäudes) transferiert werden.

Ein „Wunsch“ die fragmentierten Geschosse im Karstadt-Gebäude zu erhalten, wurde nie explizit geäußert und basiert offensichtlich auf der Vorstellung, das Karstadt-Gebäude „entkernen“ zu können.

Daraus ableiten zu wollen ein neuer Architekten-Wettbewerb sei erforderlich, geht fehl.

Sprechtext-

309

Ein Verzicht auf das Baufeld 3 ändert den Entwurfsgedanken des Siegers insofern nicht, als alle wesentlichen Elemente eines Entwurfsgedankens, wie „Glasriegel“, Geothermie, Klima-Konzept, und viele Details mehr realisierbar blieben.

Auch daraus ableiten zu wollen, ein neuer Architekten-Wettbewerb sei erforderlich, geht fehl.

In diesem Kontext ist zu bezweifeln, dass der Sieger des Wettbewerbs, also das Büro S O P, eine vergaberechtliche Klage gegen den Auftraggeber anzustreben bereit wäre.

Dies besonders angesichts der Erwartung, dass Gerichte einem Auftraggeber das Recht einräumen könnten, im Laufe eines Planungsprozesse seinen (vermeintlichen) „Wunsch“ zu modifizieren.

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Da – wie schon ausgeführt – alle wesentlichen Elemente der S O P – Entwurfsgedanken erhalten blieben, auch wenn das in weiten Teilen fragmentierte Karstadt-Gebäude eine verbesserte Struktur erhalten würde, ändert am „Gesamtcharakter des Auftrages“ nichts.

Vielmehr würde eine klarere Gebäudestruktur das Baufeld 2 eher noch aufwerten.

Insofern geht auch diese Hypothese“ fehl, die suggerieren soll, ein neuer Architekten-Wettbewerb sei erforderlich.

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311

 

Schlussfolgernd aus den bisherigen Fakten-Darlegungen ergibt sich, dass eine vermutete Verzögerung des Projektes (aus diesen Gründen) nicht zu befürchten ist, so dass auch dieses „Wenn-Dann-Szenario“ irrelevant ist.