Wie im Erlass der NRW-Landesregierung gefordert, wird das Impfzentrum Mönchengladbach am 15.12.2020 betriebsbereit sein.
„Der kommunale Part dieser komplexen Aufgabe ist damit erledigt. Sobald die Corona-Impfstoffe eine EU-Zulassung erhalten haben, die Ständige Impfkommission eine Impfempfehlung ausspricht, und durch die Bundesregierung geklärt wird, welche Personengruppen in welcher Reihenfolge die Impfung erhalten sollen, kann der Einsatz losgehen“, sagt Oberbürgermeister Felix Heinrichs.
Heinrichs hatte sich bei den städtischen Fachbereichen Feuerwehr, Personalmanagement und Organisation und IT, dem Gebäudemanagement, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Hilfsorganisationen und allen anderen an der Vorbereitung Beteiligten für die rasche und professionelle Umsetzung bedankt.
Derzeit gehen Bund und Land davon aus, dass die Zulassung der Impfstoffe noch im Dezember erfolgt und die Impfzentren ihre Arbeit im Januar aufnehmen können.
1. Warum sind die Impfzentren notwendig?
Die Logistik und Organisation in Impfzentren ist in der Startphase leichter und schneller zu schaffen, als über die Regelversorgung durch niedergelassene Ärzte.
Die Impfzentren werden von den Bundesländern eingerichtet, um mehr Menschen in kürzerer Zeit impfen zu können.
Je früher viele Menschen geimpft sind, umso eher kann die Impfung dazu beitragen, die Pandemie unter Kontrolle zu bringen.
Außerdem lässt sich die Lagerung, Portionierung und Verteilung der Impfstoffe in größeren Mengen in Impfzentren besser regeln, als über Apotheken und Arztpraxen.
Dies ist gerade zu Beginn der Impfkampagne, wenn der Impfstoff noch knapp sein wird, wichtig.
2. Wo befindet sich das Impfzentrum Mönchengladbach?
Die Stadt Mönchengladbach hat ihr Impfzentrum in einer leer stehenden Flüchtlingsunterkunft im Nordpark (Am Nordpark 260) eingerichtet.
Der Gebäudekomplex mit zwei 16 x 80 Meter langen Hallen und einem 20×30 Meter großen Empfangsgebäude ist im Eigentum der Stadt Mönchengladbach und nach den Mustervorgaben für Impfzentren vom städtischen Gebäudemanagement in den vergangenen Tagen und Wochen hergerichtet worden.
3. Wie kann das Impfzentrum erreicht werden?
Das Impfzentrum ist mit dem Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Direkt vor dem Gebäudekomplex ist auf einer Fläche der PPG GmbH ein großer Parkplatz.
Die Linie 8 der NEW hält direkt am Impfzentrum.
Die NEW hat dafür eine zusätzliche Haltestelle eingerichtet.
Eine Bushaltestelle der NEW befindet sich in unmittelbarer Nähe des Impfzentrums.
4. Wann ist das Impfzentrum geöffnet?
Das Impfzentrum soll, wenn genügend Impfstoff vom Land verfügbar ist, an sieben Tagen pro Woche von 8:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein.
Zu Beginn können die Öffnungszeiten aufgrund der Menge des verfügbaren Impfstoffes abweichen.
Dirk Schattka, stellvertretender Leiter der Feuerwehr, geht derzeit davon aus, dass im Januar zunächst mit einer „Impfstraße“ gestartet wird und die Impfstelle 6 Stunden geöffnet hat.
5. Wie viele Personen können täglich geimpft werden?
Je nach Verfügbarkeit der Impfstoffe können im Nordpark an vier Impfstraßen täglich bis zu 1.000 Menschen geimpft werden. Diese Tageskapazität ist, weil es genügend Raumreserve gibt, erweiterbar.
Zusätzlich werden im Nordpark die mobilen Impfteams stationiert.
6. Wer leitet das Impfzentrum und wer stellt das Personal?
Die Stadt Mönchengladbach hat die organisatorische Leitung des Impfzentrums.
Die medizinische Leitung übernehmen Ärztinnen und Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigung.
Das medizinische Personal für die Impfung und die Impfdokumentation wird ebenfalls von der Kassenärztlichen Vereinigung gestellt.
Die Stadt Mönchengladbach stellt Verwaltungspersonal und alle weiteren Mitarbeitenden, die sich um den reibungslosen Ablauf im Impfzentrum kümmern.
Die Mönchengladbacher Hilfsorganisationen übernehmen den Sanitätsdienst im Impfzentrum und stellen einen Rettungswagen-Team für Notfälle.
Pro Sechs-Stunden-Schicht werden rund 40 Kräfte benötigt.
Vom zentralen Impfzentrum werden auch die Einsätze der mobilen Impfteams koordiniert.
Die Teams werden die Personen impfen, die impfberechtigt sind, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Impfstelle kommen können.
Ärzt*innen oder Mitarbeiter*innen aus Gesundheitsberufen, die im Impfzentrum tätig werden möchten, können sich online bei der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de ) oder beim Freiwilligenregister des Landes (www.freiwilligenregister-nrw.de) registrieren.
Außerdem steht die Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung als Ansprechpartner zur Verfügung.
7. Welche Personengruppen sollen zuerst geimpft werden?
Die Stadt Mönchengladbach geht nicht davon aus, dass schon bald breite Teile der Bevölkerung geimpft werden können.
Sie ist an die Impfstrategie des Bundes und an die Vorgaben des Landes NRW gebunden, die detailliert festlegen wird, welche Personengruppen vorrangig zu impfen sind.
Die betroffenen Personen erhalten eine Einladung ins Impfzentrum.
Die Bundesregierung gibt auf ihrer Webseite aktuell diese Auskunft:
„Aufgrund begrenzter Impfstoffverfügbarkeit kann die Impfung zunächst nur bestimmten Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer Covid-19-Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu besonders gefährdeten Personengruppen haben.
Dies sind nach aktuellem Kenntnisstand folgende Personengruppen:
- BewohnerInnen von Senioren- und Altenpflegeheimen Personen im Alter von ≥ 80 Jahren
- Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z. B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von Covid-19-PatientInnen)
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen (z. B. in der Hämatoonkologie oder Transplantationsmedizin) Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
- Andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohner*innen.
Bei zunehmender, aber weiterhin begrenzter Impfstoffverfügbarkeit sollen weitere von der STIKO definierte Personengruppen mit besonderen Risiken vorrangig geimpft werden.“ (Zitat Ende)
8. Wie vereinbaren Impfberechtigte Termine?
Ohne vereinbarten Termin kann niemand geimpft werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung koordiniert die Terminvergabe.
Impfberechtigte werden über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung 116 117 Termine für die Impfungen vereinbaren können.
Das Land NRW prüft derzeit, ob eine elektronische Terminvereinbarung möglich gemacht werden kann.
Zuallererst versorgen die mobilen Impfteams besonders gefährdete Personen und medizinisch-pflegerisches Personal in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in denen eine Impfung durch eigenes Personal nicht möglich ist.
Im Impfzentrum selbst werden zunächst jene besonders gefährdeten Personengruppen geimpft, die in der eigenen Häuslichkeit leben und ausreichend mobil sind (etwa Personen mit bestimmten Lungenkrankheiten, schwerem Diabetes usw.) sowie ambulant tätiges medizinisch-pflegerisches Personal.
9. Wie läuft eine Impfung ab?
- Die Besucher des Impfzentrums legen ihre Terminbestätigung an der Pforte des Impfzentrums vor, erreichen dann den Anmeldebereich, werden über die Impfung aufgeklärt und über das Vorliegen von Krankheitssymptomen befragt.
- Über den Wartebereich erreichen sie auf farblich markierten Laufwegen den ihnen zugeteilten Impfraum.
- Nach der Impfung bleiben sie noch bis zu 30 Minuten in einem Ruhebereich, bevor sie das Impfzentrum wieder verlassen.
10. Wer beantwortet Fragen zur Impfung und zum Impfstoff?
Bei medizinischen Fragen zur Impfung und zum Impfstoff sollten sich Patienten an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt wenden.
Allgemeine Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf den Internetseiten der
- Bundesregierung
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-impfung-faq-1788988), - Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
(https://coronavirus.nrw/) - Landesregierung
(https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung)
11. Wer trägt die Kosten?
Für die Impfberechtigten ist die Impfung freiwillig und kostenlos.
Mit Ausnahme der Kosten für das städtische Personal übernehmen Bund und Land die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb des Impfzentrums.
Warum werden Pflegepersonen von Risikopatienten im privaten Bereich nicht direkt mitgeimpft. Sie sind genauso, wie alle anderen Pflegekräfte stark gefährdet?