Die Wahl zu den vier Bezirksvertretungen ist eine reine Listenwahl zu der Parteien spezielle Listen aufgestellt haben, in der häufig auch Personen aufgeführt sind, die für den Stadtrat kandidieren, andere jedoch ausschließlich im Stadtbezirk tätig sein wollen.
Die Ergebnisse der Wahlen zu den Bezirksvertretungen haben keinen Einfluss auf die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat.
So kann es durchaus vorkommen, dass sich in Bezirksvertretungen diametral andere Mehrheitsverhältnisse ergeben, als im Stadtrat, was auch in der Wahl der Bezirksvorsteher (neu: „Bezirksbürgermeister“) zum Ausdruck kommen kann.
Evtl. im Rat entstehende Bündnisse werden zwar bestrebt sein, analoge Kooperationen auch in den Bezirksvertretungen zu bilden; einen „Automatismus“ oder Einfluss des Stadtrates darauf ist nicht gegeben.
Gleichwohl hat es in den letzten 10 Jahren deutliche Einflussnahmen der im Rat kooperierenden Parteien auf die „Bündnisbildung“ in den Bezirksvetretungen gegeben.
Die Parteien „Werteunion“ und „die Basis“ wurden für keine Bezirksvertretung zugelassen, das „BSW“ kandidiert in nur drei Wahlbezirken, die Partei „Freie Wähler“ in nur zwei Bezirken.
Die Partei „VOLT“ hat bei dieser Kommunalwahl darauf verzichtet, die Zulassung zu den Bezirksvertretungen zu beantragen.
Als Novum (in Mönchengladbach) ist zu verzeichnen, dass für die Bezirksvertretung WEST sich eine neue Wählergruppe mit dem Namen „DeinBezirkWest!“ um die Gunst der 35.776 Wählerinnen und Wähler in den Ortsteilen Rheindahlen, Holt und Wickrath bewirbt.
Nach der Kommunalwahl am 14. September 2025 wird man wissen, wie sich die vier Bezirkvertretungen zusammensetzen und welche Mehrheitsverhältnisse sich ergeben (könnten).