Sprechtext-
300
Zur Vollständigkeit dieses Fakten-Checks gehört es, abschließend die relevanten „Wenn-dann-Szenarien“ der Verwaltungsspitze zum Baufeld 3 aus der Vorlage 0008/X vom 25.03.2021 näher zu betrachten.
Dabei ist festzustellen, welche der aufgeführten „Konsequenzen“ durch irgendeine Fakten-Darstellung nachvollziehbar belegt sind oder noch zu belegen wären.
Bei den nachfolgend durch die Fachverwaltung beschriebenen „Konsequenzen“ handelt es sich um Behauptungen und/oder Hypothesen
Diese wurden durch keinerlei Fakten belegt.
Aufgrund dieser generellen Feststellung wurde bei der Beleuchtung der jeweiligen „Konsequenzen“ auf solche Hinweise verzichtet.
Wo es passt, wird erläuternd kurz auf Fakten aus dem vorliegenden Check verwiesen.
Es ist nicht Aufgabe dieses Fakten-Checks konkrete Belege einzufordern.
Dies wäre ausschließlich Aufgabe der Politiker.
Sprechtext-
301
Der Vorlage 0008/X und deren Anlagen ist zu entnehmen, dass sich Planer und Verwaltungsspitze sehr wohl mit einer Option „Verzicht auf das Baufeld 3“ befasst haben.
Warum diese Option nicht vertiefend – mit Fakten belegt – betrachtet und ggf. als „echte“ Alternative vorgestellt wurde, bleibt offen.
Sprechtext-
302
Die Anmerkung, dass die („Wenn-Dann“-)Betrachtung „dynamisch“ sei und von einer „hohen Wahrscheinlichkeit“ die Rede ist, unterstreicht deren Einordnung als „Hypothesen“.
Auf diese Tatsache wurde weder ausdrücklich hingewiesen, noch gab es dazu – wie zu den Wenn-Dann-Szenarien überhaupt – eine Diskussion in den Gremien.
Auch nicht dazu, welche „Wünsche des Auftraggebers“ explizit nicht erfüllt würden, falls auf das Baufeld 3 verzichtet würde.
Sprechtext-
303
Ein Verzicht auf das Baufeld 3 hat keinen negativen Einfluss auf das Bestreben, Verwaltungseinheiten zu konzentrieren, weil die in diesem Baufeld vorgesehenen Büroflächen (und Arbeitsplätze) im Baufeld 2 (ehem. Karstadt-Gebäude) untergebracht werden können.
Sprechtext-
304
Der Bedarf an Lager- und Kellerräumen wurde nicht nachvollziehbar quantifiziert.
Auch ist nicht nachvollziehbar, dass für solche Zwecke zweite Untergeschosse in den Neubauten im Baufeld 1 überhaupt erforderlich sind und warum betont wird, dass Gründungsarbeiten aufwendiger seien als bei nur einem Untergeschoss.
Sprechtext-
305
Wie Geothermie-Fachunternehmen bestätigen, können „Erdwärme-Sonden“ problemlos auch unterhalb des „Rest-Karstadt- Gebäudes“ eingebracht werden.
Mehr noch:
Damit würde sich die Zahl der Sonden sogar erheblich erhöhen.
Sprechtext-
306
Die Behauptung, dass eine Verkleinerung des „Glasriegels“ dazu führen werde, dass die „Raumluft für die Mitarbeiter“ beeinträchtigt würde, berücksichtigt nicht, dass durch den Verzicht auf das Baufeld 3 vollkommen andere „klimatische“ Verhältnisse entstehen würden.
Sprechtext-
307
Durch die fortschreitende Digitalisierung werden Bürger-Kontakte vielfach gar nicht mehr notwendig sein.
Damit ist die negativ dargestellte „Konsequenz“
einer Reduzierung von „Beratungs- und Konferenzräumen“
hinfällig.
Die Akzeptanz eines neuen Rathauses seitens der Bürger hängt von vielen anderen Faktoren ab, wie aus den immer zahlreicher werdenden Kritiken zu entnehmen ist.
Sprechtext-
308
Das Ziel (und der „Wunsch“) des „Auftraggebers“, eine weitgehende Zentralisierung von Verwaltungsstellen zu erreichen, ändert sich nicht dadurch, dass Flächen aus dem Baufeld 3 beispielsweise in das Baufeld 2 (Areal des Karstadt-Gebäudes) transferiert werden.
Ein „Wunsch“ die fragmentierten Geschosse im Karstadt-Gebäude zu erhalten, wurde nie explizit geäußert und basiert offensichtlich auf der Vorstellung, das Karstadt-Gebäude „entkernen“ zu können.
Daraus ableiten zu wollen ein neuer Architekten-Wettbewerb sei erforderlich, geht fehl.
Sprechtext-
309
Ein Verzicht auf das Baufeld 3 ändert den Entwurfsgedanken des Siegers insofern nicht, als alle wesentlichen Elemente eines Entwurfsgedankens, wie „Glasriegel“, Geothermie, Klima-Konzept, und viele Details mehr realisierbar blieben.
Auch daraus ableiten zu wollen, ein neuer Architekten-Wettbewerb sei erforderlich, geht fehl.
In diesem Kontext ist zu bezweifeln, dass der Sieger des Wettbewerbs, also das Büro S O P, eine vergaberechtliche Klage gegen den Auftraggeber anzustreben bereit wäre.
Dies besonders angesichts der Erwartung, dass Gerichte einem Auftraggeber das Recht einräumen könnten, im Laufe eines Planungsprozesse seinen (vermeintlichen) „Wunsch“ zu modifizieren.
Sprechtext-
310
Da – wie schon ausgeführt – alle wesentlichen Elemente der S O P – Entwurfsgedanken erhalten blieben, auch wenn das in weiten Teilen fragmentierte Karstadt-Gebäude eine verbesserte Struktur erhalten würde, ändert am „Gesamtcharakter des Auftrages“ nichts.
Vielmehr würde eine klarere Gebäudestruktur das Baufeld 2 eher noch aufwerten.
Insofern geht auch diese Hypothese“ fehl, die suggerieren soll, ein neuer Architekten-Wettbewerb sei erforderlich.
Sprechtext-
311
Schlussfolgernd aus den bisherigen Fakten-Darlegungen ergibt sich, dass eine vermutete Verzögerung des Projektes (aus diesen Gründen) nicht zu befürchten ist, so dass auch dieses „Wenn-Dann-Szenario“ irrelevant ist.