Da ist ja schon wieder Samstag…
Was liegt also näher, als ein Statement zur Lage der Nation abzugeben!
Kümmern wir uns heute mal um den Erlass zur Ostereiersuche!
Freunde des gesetzeskonformen Zusammenseins, der 1. April ist noch nicht ganz vorüber und wir haben uns noch immer nicht an den Unterschied zwischen Aprilscherz und echter Regierung unserer Lockdown-Republik gewöhnt, da stört schon die nächste Auflage die Osterruhe!
Mir ist eine Kopie des Eier- und Hasensucherlasses in die Hände geraten, den ich Euch nicht vorenthalten möchte!
In Übereinstimmung mit der MPK der Länder gilt folgender Beschluss:
Ostereier und Schokohasen dürfen nur versteckt werden, wenn sie einen gültigen Antigentest vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Ersatzweise dürfen sie 3 Tage in Sterilium desinfiziert werden!
Die Verwendung von Eiern aus mehr als zwei Legebatterien ist nur bis zu einer Höchstmenge von 5 Stück erlaubt!
Das gilt bei Hasen und sonstigen schokolierten Artikeln hinsichtlich der Markenanzahl und dem Geschäft, in dem sie gekauft wurden.
Alle Artikel aus Drittländern, in denen die Inzidenz über dem IQ der Bundesregierung liegt, also 25, müssen aussortiert werden und zusammen mit einer Vertragsstrafe von 10 EURO je Artikel verschenkfähig verpackt vor die Haustür gestellt werden.
Ich selbst werde mich zur Abholung in den frühen Morgenstunden herablassen.
Bitte verwenden Sie für das Herausstellen nur hochwertige Stapelboxen, ersatzweise Aluminiumboxen mit identischen Abmessungen!
Packen Sie die Strafgelder in einen Umschlag zu meinen Händen!
Bei Rückfragen erreichen Sie mich in Kürze in einem Drittland ohne Auslieferungsabkommen.
Ich habe da ein paar gute Berater kennengelernt, die haben mir diese Maßnahme empfohlen!
Frohe Ostern oder wie ich immer sage:
Bis kürzlich