BSK-Fragenkatalog zu ZOB am Europaplatz
Im Oktober 2020 stellte die NEW mobil & aktiv GmbH (NEW m&a) Vertretern der in Mönchengladbacher Behindertenverbänden das Vorhaben „ZOB am Europaplatz“ vor.
Aufgrund der Planungen ergaben sich viele Fragen zur Nutzung der neuen Anlagen vor dem Mönchengladbacher Hauptbahnhof und des Umfeldes durch Menschen mit Behinderungen, die von teilweise zufriedenstellend beantwortet wurden.
Darüber hinaus erstellten die Mönchengladbacher Kontaktstelle des BSK (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.) gemeinsam mit dem Kreisverband Mönchengladbach des SoVD (Sozialverband Deutschland e.V.) einen Katalog mit 33 Fragen, zu denen es eine mehrstufige Korrespondenz zwischen dem BSK und der NEW m&a gab.
Von den 33 Fragen beantwortete die NEW m&a drei Fragen zufriedenstellend, zu 11 Fragen gab es seitens der beiden Verbände ausreichende Antworten.
19 Fragen beantwortete die NEW m&a aus Sicht der beiden Verbände ausweichend, unzureichend oder ablehnend.
Dies veranlasste den BSK dazu, der Inklusionsbeauftragten der Stadt Mönchengladbach zu empfehlen, keine „Freigabe“ (Testat) zu erteilen, die Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln war.
Dieser Empfehlung folgten die Inklusionsbeauftragte nicht, so dass der BSK diese 11 der 19 als unzureichend bis ablehnend beantwortet gewerteten Frage weiterhin mit der NEW m&a thematisierten wird:
Frage BSK 00 • „Zuständigkeit für die Planung des ZOB“ | ||
Frage BSK 01 • „Sicherheitskonzept Gesamtumfeld Mönchengladbach Hbf“ | ||
Frage BSK 02 • „Behindertentoilette“ | ||
Frage BSK 04 • „Servicecenter“ | ||
Frage BSK 05 • „ZOB & Nahverkehrsplan“ | ||
Frage BSK 06 • „Rollstuhlfahrerplätze in Bussen der NEW mobil & aktiv GmbH“ |