Thema BSK 01:
Sicherheitskonzept Gesamtumfeld Mönchenglabdach Hbf
Frage vom 05.10.2020
Wie sieht das Gesamt-Sicherheitskonzept für den Europaplatz und den „Platz der Republik“ konkret aus?
HINTERGRUND
Bislang werden der Europaplatz und der Part der Republik als „Risikobereiche“ bewertet.
Nach den bisherigen Aussagen werden die Personen mit den Themen „Drogen bzw. Alkohol“ nach wie vor sich dort aufhalten.
Alle Nutzer, besonders Menschen mit Behinderung, bedürfen es eines besonderen Schutzes.
Auch wenn beide Gebiete aufgrund unterschiedlicher Förderkulissen getrennt abgewickelt werden sollen, darf kann das Thema Sicherheit nur gesamtheitlich behandelt werden.
Daher ist ein Gesamtkonzept unumgänglich.
02.12.2020: Stellungnahme NEW mobil & aktiv GmbH
Die Erstellung eines separaten Sicherheitskonzeptes ist nicht Teil der Bauleitplanung oder der ZOB-Planung.
Jedoch wurden Sicherheitsbelange bei der Planung beider Plätze berücksichtigt.
So liegt bereits der städtebaulichen Konzeption „19 Häuser“ vor allem auch das Ziel der Verbesserung des Gesamtumfeldes des Bahnhofs zugrunde.
Der Bereich soll künftig wieder positiv als neues, sicheres »Eingangstor« der Stadt wahrgenommen werden.
Dafür sollen bisherige städtebauliche Missstände (z. B. bauliche Mindernutzung, Angstraum, fehlende Aufenthaltsqualität) beseitigt und die vorgesehene Neuplanung umgesetzt werden.
Diese wird einen wichtigen Beitrag zur Belebung des Bereiches durch neue Nutzungen wie Einkaufen, Wohnen, Arbeiten sowie durch eine Neugestaltung durch mehr Grün und Licht leisten.
Auch die Verkehrssicherheit wird durch den Wegfall des Motorisierten Individualverkehrs erhöht.
In der Folge dieser Maßnahmen erhöhen sich die Sicherheit und damit auch das Sicherheitsempfinden aller Besucher dieses wichtigen öffentlichen Raumes.
Der Platz der Republik, der nicht Teil dieser Planung ist, wird aktuell neu betrachtet.
Im Zuge dieser Planung wurden eine Bürgerbefragung vor Ort durchgeführt und Abstimmungen mit Anliegern sowie Gespräche u. a. mit der Inklusionsbeauftragten der Stadt, mit den Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetrieben AöR (mags) sowie mit den Teilnehmern des „Arbeitskreises Barrierefrei“ u. a. (Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr) geführt.
Dabei wurde unter anderem auch das Thema Sicherheit intensiv beleuchtet und in der Planung berücksichtigt.
So wurden Grünräume, Zugänge, Wege, Beleuchtung und Sitz- sowie Aufenthaltsflächen völlig neu gedacht und strukturiert.
Im Ergebnis wird ein neuer, sicherer Ort entstehen. Auch die „Vitus-Sicherheitskooperation“, ein Netzwerk aus über 30 Institutionen, hat sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit im Bahnhofsumfeld zu erhöhen.
Ideen und Konzepte, wie dies gelingen kann, werden in diversen Arbeitsgruppen erarbeitet.
Dabei wird z. B. auch das Thema Videoüberwachung diskutiert.
Hier finden sich Anknüpfungspunkte an die Projekte der Stadt im Rahmen des „IHEK“, des „neuen ZOB“ oder der „19 Häuser“ und greifen abgestimmt ineinander.
Die Neuplanung des ZOB verfolgt konsequent auch Themen der kriminaltechnischen Prävention.
So legen wir viel Wert auf einen offenen visuell gut einsehbaren Gesamtraum. Sämtliche visuell störende Einbauten auf Augenhöhe werden weitestgehend vermieden.
Alle Solitärbäume halten das Lichtraumprofil für Straßenräume ein, d.h. die Astpartien beginnen ab einer Höhe von ca. 4m.
Es werden keine störenden Sträucher oder Staudenbepflanzungen mit höheren Wuchsgrößen verwendet.
Sämtliche Wartebereiche sind maximal transparent.
Sitzbänke sind nur in stark frequentierten Bereichen angeordnet.
Um das „Liegen“ auf den Sitzbänken zu verhindern werden in regelmäßigen Abständen Armlehnen ist die Sitzbänke integriert.
Die Sitzbänke erhalten in Teilbereichen Rückenlehnen.
Der gesamte Platzbereich des ZOB wird entsprechend den Richtlinien ausgeleuchtet.
Es gibt keine „dunklen“ Ecken.
Der gesamte Platzbereich wird barrierefrei ausgebildet und mit einem Leitsystem versehen.
12.12.2021: Positionierung BSK / SoVD
Der Betreiber ist für Sicherheitskonzept verantwortlich.
Es erscheint notwendig, ein nachvollziehbares, mit den zuständigen Behörden und den Verbänden abgestimmtes Konzept festzulegen.
Die genannten Ziele sind erstrebenswert, aber es ist zu befürchten, dass kriminelle Handlungen und auch ein kritischer Personenkreis im Umfeld des Bahnhofes und auch am Platz der Republik nicht zu verhindern sind.
Bemerkenswert, woraus diese Erkenntnis resultiert.
Auch wenn der Platz der Republik nicht Teil der Planung des ZOB ist, gibt es durch den Bahnhof eine räumliche Nähe.
Der auch in Zukunft zu erwartende, kritische Personenkreis (Drogen/Alkohol/ Gewalt) wird den ZOB nicht meiden.
Welche konkreten Ergebnisse liegen vor.
02.02.2021: Antwort NEW mobil & aktiv GmbH
Umsetzung des Vorhabens „19 Häuser“ nachhaltig und vor allem positiv verändern.
Transformation gestoppt und umgekehrt werden. Es wird ein neuer
öffentlicher Raum in Bahnhofsnähe entstehen, der eine hohe
Aufenthaltsqualität aufweisen wird. Bereits die Umbaumaßnahmen
werden zu Verdrängungsmechanismen bestimmter
Personengruppen führen. Gleichwohl wird sich auch in Zukunft
nicht gänzlich verhindern lassen, dass sich bestimmte, ggf. als
kritisch anzusehende Personengruppen am Europaplatz – einem
öffentlichen und daher für jeden zugänglichen Raum – aufhalten
werden. Durch die Neugestaltung des Platzes und Neubebauung
der „19 Häuser“ bzw. die hier geplanten Nutzungen (Wohnen,
Büros, Einzelhandel, Hotel etc.) wird der Europaplatz jedoch eine
Belebung und dadurch höhere soziale Kontrolle erfahren. Ein
Beleuchtungskonzept wird das Entstehen von dunklen
Angsträumen verhindern. Sitzmöglichkeiten werden so konzipiert,
dass ein Liegen nicht ohne weiteres möglich sein wird. Die
Präsenz von Taxis wird das Sicherheitsgefühl erhöhen. Dies in der
Summe wird zu einer Verbesserung der Sicherheitssituation im
Vergleich zu heute beitragen. Gleichwohl wird sich auch in Zukunft
nicht ganz verhindern lassen, dass der öffentliche Raum an dieser
zentralen Stelle der Stadt auch von vorgenannten
Personengruppen genutzt wird. Dies ist in allen Großstädten in
Bahnhofsnähe der Fall.
23.08.2021: Positionierung BSK / SoVD
Wann besteht die rechtliche Pflicht bei der artigen / ähnlichen Vorhaben, Sicherheitskonzepte zu erstellen?