SONDERVERÖFFENTLICHUNG
Dieser Bereich ist kein redaktioneller Bestandteil der BürgerZeitung Mönchengladbach. Er wurde an die unabhängige kommunalpolitische Initiative „Die BürgerLobbyisten“ vermietet. Die Inhalte liegen daher ausschließlich in der Verantwortung der Träger der Initiative.
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NACHGEFRAGT
Was wurde aus den Versprechungen, Ankündigungen und politische Ziele
von vor der Kommunalwahl 2020 und
wie schätzen die Ampel-Partner heute ihren Kooperationsvertrag ein?
Wir haken nach!
Über dreißig Monate sind seit der Kommunalwahl 2020 vergangen und in etwa zwei Jahren steht die nächste Wahl an.
Unser Team, zu dem weitere kommunalpolitisch interessierte Bürger hinzugestoßen sind, hat sich veranlasst gesehen, sich näher damit zu befassen, was seinerzeit vor der Wahl von den Parteien und danach im Ampel-Kooperationsvertrag versprochen, angekündigt oder als Ziele formuliert wurde.
Was ist davon geblieben, was waren „Luftschlösser“, was wurde erreicht und was wird bis zur nächsten Kommunalwahl nicht erreicht werden?
Werner Knor, Sprecher von „Die BürgerLobbyisten“ weist auf zwei neue Aktionen hin:
„Damit Bürger Antworten auf diese und vielleicht auf weitere Fragen bekommen, hat unser Team in der vergangenen Woche zwei Aktionen mit unterschiedlichen „Zielgruppen“ gestartet, nämlich „Aktion Wahlprüfsteine“ und „Aktion Ampel-Kooperationsvertrag“.
Welche „Gültigkeit“ haben die Antworten auf die Bürger-Wahlprüfsteine von vor der Kommunalwahl heute noch?
Vor der Kommunalwahl 2020 hatten die BürgerLobbyisten über 130 Bürgerfragen gesammelt und diese wahlkämpfenden Parteien und den Kandidaten für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten/ Oberbürgermeister mit der Bitte um Beantwortung zugesandt.
Die Antworten dieser „Zielgruppen“ wurden seinerzeit vergleichend gegenübergestellt und die Ergebnisse veröffentlicht, so dass sich Wählerinnen und Wähler bei ihren Wahlentscheidungen auch daran orientieren konnten.
In der Zwischenzeit habe sich viel verändert, so Knor, und einige „Wahlprüfsteine“ hätten keine Relevanz mehr, weil sich Fragen beispielsweise durch zwischenzeitlich getroffene politische Entscheidungen und andere Entwicklungen erledigt haben oder Randbedingungen (z.B. Corona-Pandemie) nicht mehr aktuell seien.
Nachdem das Team der BürgerLobbyisten in einem Workshop die nicht mehr relevanten Wahlprüfsteine aussortiert hatte, wurden die verbliebenen „Wahlprüfsteine“ an die Parteien mit der Bitte versandt, zu bestätigen, dass ihre Aussagen von vor der Kommunalwahl 2020 noch Bestand haben oder ob sich Positionierungen verändert haben und wie diese aktuell sind.
Hierfür haben die Parteien etwa 3 Monate Zeit.
In gleicher Weise sei auch „Ex-OB-Kandidat“ (und jetziger Hauptverwaltungsbeamter) Felix Heinrichs um eine Stellungnahme zu seinen damaligen Positionierungen gebeten worden.
Dieser habe seine Bereitschaft zur Reflexion auf seine Antworten zu den Wahlprüfsteinen von vor der Kommunalwahl 2020 erkennen lassen.
Wie schätzen die Ampel-Partner ihren Kooperationsvertrag ein?
Anders stelle sich die Situation bei der „Aktion Ampel-Kooperationsvertrag“ dar, erklärt Knor und verweist darauf, dass dabei nicht die Parteien, sondern die Fraktionen Vertragspartner sind.
Knor beschreibt das so: „Nach Wahlen bilden Gewählte in aller Regel Fraktionen, die wiederum oft Kooperationen eingehen, um Mehrheiten in den Gremien zu sichern. Dabei verständigen und verpflichten sich in Verträgen auf gemeinsame politische Zielsetzungen, Vorhaben und konkrete Maßnahmen.“
Diese wiederum würden den Bürgern bekannt gegeben, so dass diese die Chance hätten, sich im Laufe einer Wahlperiode ein Bild über das Erreichte oder das Nicht-Erreichte machen zu können..
Am 4. November 2020 schlossen die zwischenzeitlich gebildeten Fraktionen (nicht die Parteien) aus B90/Die Grünen, FDP und SPD unter dem Titel „Ein Bündnis für den Aufbruch“ einen so genannten „Ampel-Vertrag“.
In diesem Kooperationsvertrag füllten 12 Kapitel mit insgesamt 105 Einzelthemen über 20 Textseiten.
Knor: „Dazu haben wir als BürgerLobbyisten ein „System“ vorbereitet, durch das jede Fraktion einzelthemenbezogen für sich reflektieren kann, wie hoch der Anteil der Vorstellungen der jeweiligen Partei daran ist, wie groß die Einschätzung nach dem Konsens innerhalb der Fraktion ist, wie hoch der aktuelle Erledigungsanteil zum Thema eingeschätzt wird und welcher „Erfüllungsgrad“ am Ende der Wahlperiode prognostiziert wird.“
Hierfür hätten auch die Fraktionen etwa 3 Monate Zeit.
Sobald die Fraktionen ihre Einschätzungen an die BürgerLobbyisten übermittelt hätten, würde das Team diese zusammenfassen, analysieren und ggf. auch mit Blick auf die Kommunalwahl 2025 bewerten und kommentieren und veröffentlichen, so der Plan.
Bisherige Aktivitäten der BürgerLobbyisten
Welche Auswirkungen haben die Baumaßnahmen zu einem Rathaus-Neubau auf die Hauseigentümer, die Mieter und die Pächter sowie auf den Einzelhandel und die übrige Bürgerschaft in der Rheydter Innenstadt und gibt es eine Alternative?
Dieser Frage sind die BürgerLobbyisten Mönchengladbach nachgegangen, haben die Ergebnisse in einem Fakten-Check zusammengefasst und stellen diesen hier zur Diskussion:
Hier ein visueller Extrakt aus der
Gegenüberstellung
von zwei Optionen:
Initiative zur Kommunal- und zur Stichwahl 2020
Initiative „Bürger-Prognose zum Ausgang der Kommunalwahl 2020“ (20.08.2020 … 07.09.2020)
Initiative „Zusammenstellung und Veröffentlichen von Bürger-Einwendungen zum Doppelhaushalt 2021/2022“ (Stand 16.12.2020)
Am 14.12.2020 lief die 14-Tage-Frist ab, innerhalb der Mönchengladbacher Einwohner Einwendungen gegen den Haushalt 2021/2022 einreichen konnten.
Zum vergangenen Haushalt 2019/2020 waren es 19 Einwendungen, die dem Stadtrat am 19.12.2018 zur Entscheidung vorgelegt und sämtlich abgelehnt wurden.
Die BürgerLobbyisten hatten angeboten, Kopien von Einwendungen zum bevorstehenden Doppelhaushalt 2021/2022 zu sammeln und zu veröffentlichen.
Von diesem Angebot haben einige Mönchengladbacher Gebrauch gemacht, so dass die BürgerLobbyisten nunmehr acht Einwendungen Interessierten zur Verfügung stehen.
Sollten weitere Bürger dem Kämmerer Einwendungen zum Haushaltsplan gesandt haben, können auch diese auch nachträglich noch veröffentlicht werden.
Schwerpunktthemen kamen auch diesmal wieder aus den Bereichen Barrierefreiheit, Infrastruktur (Brücken) und Natur.
Im Namen der Mitglieder reichte die Sprecherin des BUND Mönchengladbach e.V. und als Einwohnerin von Mönchengladbach, Sabine Rütten, fristwahrend sieben Einzel-Einwendungen gegen den Mönchengladbacher Haushaltsplanentwurf 2021/2022 ein, die den Ratsmitgliedern VOR der Verabschiedung des Haushalts EINZELN zur Entscheidung vorzulegen sein werden.
Dabei handelt es sich im Einzelnen um diese Einwendungen:
- Eingriffsregelung nach §§ 15 u. 17 BNatSchG, Personalausstattung FB 64
- LDI-0358 Kompensation für Dritte, Präzisierung
- LDI-0363 Fördermaßnahmen Landschaft, Aufstockung
- LDI-0516 Programm Radwegenetz
- Mags, Baum-Ersatzpflanzungen
- Rathaus der Zukunft mg+
- Die EWMG …