Thema BSK 02:
Behindertentoilette
Frage vom 05.10.2020
Wo werden öffentliche Toiletten, mit einer Toilette für Menschen mit Behinderung eingerichtet?
HINTERGRUND
Bei dem geplanten ZOB handelt es sich u.a. um einen wichtigen Knotenpunkt.
Viele Nutzer werden hier die Umsteigemöglichkeiten nutzen und schon länger unterwegs sein.
Die avisierte „Aufenthaltsqualität“ kann nicht erreicht werden, wenn öffentliche Toiletten, wie bisher, weiterhin abgelehnt werden.
Im Markt gibt es eine Vielzahl kompakter Toilettenanlagen, bei denen die Hersteller einen „Full-Service“ anbieten, so dass weder die Stadt noch die NEW mobil & aktiv GmbH Ressourcen für Errichtung, die Ver- und Entsorgung. die Wartung und die Reinhaltung vorhalten müssen.
Beispiel: Fa. HERING, Burbach
02.12.2020: Stellungnahme NEW mobil & aktiv GmbH
Grundsätzlich ist die Frage des Vorhaltens von öffentlichen Toiletten zunächst keine städtebauliche Fragestellung, die in einzelnen städtebaulichen Vorhaben singulär zu behandeln und zu lösen ist, sondern vielmehr eine Frage bzw. Entscheidung, die grundsätzlich und allgemein zunächst auf politischer Ebene zu diskutieren und gesamtstädtisch zu lösen ist.
Die Stadt Mönchengladbach verfolgt derzeit mit dem Projekt „nette Toilette“ das Ziel, ausreichend Toilettenangebote bereitzuhalten.
Daneben befindet sich im HBF eine öffentliche Behindertentoilette.
Diese deckt den Versorgungsbereich des Europaplatzes und des Platzes der Republik ab.
Die NEW beabsichtigt zurzeit nicht, eine öffentliche Toilette zu errichten und zu betreiben.
12.12.2021: Positionierung BSK / SoVD
Natürlich muss bei einem derartigen Projekt das Thema „Toilette im Allgemeinen und Behindertentoilette im Besonderen“ berücksichtigt werden.
Das Projekt „nette Toilette“ ist nicht nur inakzeptabel, sondern auch gescheitert.
Die Abhängigkeit von privaten Anbietern wäre unzureichend.
Die Möglichkeiten sind nicht zwangsläufig dort wo sie sein sollen und können allenfalls ergänzend betrachtet werden.
Die Anbieter (Lokale etc. ) haben begrenzte Öffnungszeiten, die Toilette im Bahnhof hat nur begrenzte Öffnungszeiten und befindet sich in inakzeptablen Zustand.
Die am Platz der Republik und am Bismarckstr. aufgestellten „Urinale“ sind völlig inakzeptabel.
Die Toilettenanlage im Vitus Center sind entsprechend auszubauen und zu ertüchtigen und für die Dauer des ZOB-Betriebes zugänglich zu machen.
Taxifahrer nutzen auch die Toiletten im Vitus-Center nicht selten, aber auch die Wände entlang der Bahnanlage zum Urinieren.
Für Busfahrer und Busfahrerinnen bestehen nach Aussage der NEW m&a keine Möglichkeiten zur Toilettennutzung.
02.02.2021: Antwort NEW mobil & aktiv GmbH
Für den Zustand der Toilette im HBF ist nicht die NEW, sondern die Deutsche Bahn zuständig und entsprechend Ansprechpartner.
Neben der öffentlichen Toilettenanlage incl. Behindertentoilette im HBF wird auch auf die vorhandene Toilettenanlage incl. Behindertentoilette im Vitus-Center verwiesen.
Das Projekt „nette Toilette“ wird sehr gut angenommen und wird nicht als gescheitert angesehen.
Es wird vorgesehen für die Busfahrerinnen und Busfahrer im Vitus-Center separate Aufenthalts- und Sanitärräume zu schaffen.
23.08.2021: Positionierung BSK / SoVD
Dass das Projekt „Nette Toilette“ sehr gut angenommen und nicht gescheitert ist eine falsche Behauptung.
Ein Nachweis ist einfach erbracht, wenn man die Daten der diesbezüglichen Verträge ausgewertet und veröffentlicht.
Von den aktuell 31 Stellen, die als „Nette Toilette“ für Mönchengladbach gelistet sind, handelt es sich um allein 8 mit der Verortung „Stadt Mönchengladbach“.
KEINE einzige „Nette Toilette“ befindet sich in der Umgebung des neuen ZOB.
KEINE einzige „Nette Toilette“ kann hinsichtlich Größe und Ausstattung auch nur im Ansatz als behindertengerecht/ rollstuhlgerecht eingestuft werden.
Letzteres trifft im Wesentlichen auch auf die „Behindertentoilette“ im VITUS-Center zu, die einer dringenden Anpassung bedarf.
Darüber hinaus würde eine Nutzbarkeit sich nur auf die Zeiträume beschränken, in denen das Vitus-Center geöffnet ist.
Dies bislang seitens NEW m+a GmbH gegebenen Anmerkungen sind insgesamt als ungeeignete „Alibi-Argumentationen“ einzustufen.