Presse-Kodex (Auszug)
[17.12.2007] Herausgeber und Redaktion der BürgerZeitung Mönchengladbach stehen zu den vom Deutschen Presserat aufgestellten Publizistischen Grundsätzen (Pressekodex) und wird auf die Einhaltung durch die Moderatoren und Autoren einwirken. Die Redaktion übernimmt jedoch keine rechtliche Verantwortung. Autoren und Moderatoren die gegen den Pressekodex verstoßen, werden von ihrer Funktion entbunden.
Wesentliche Eckpunkte aus dem Pressekodex:
- Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
- Nachrichten und Informationen sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
- Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich richtig zu stellen.
- Bei der Recherche dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden. Die vereinbarte Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis ist zu wahren.
- Redaktionelle Veröffentlichungen dürfen nicht durch private oder geschäftliche Interessen der Journalisten, Verleger oder Dritter beeinflusst werden. Eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Werbung ist ebenso notwendig wie die Verweigerung der Annahme von Vorteilen.
- Die Presse achtet das Privatleben, die Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen.
- Unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, Ehrverletzung, Veröffentlichungen, die das sittliche oder religiöse Empfinden verletzen und eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität sind nicht zulässig.
- Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.