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Neben den bislang eher politisch behandelten Fragen zur „Konkurrenzsituation“ S28 vs. Radschnellverbindungen (RSV) Krefeld-Willich-Mönchengladbach im Grenzbereich Mönchengladbach/Willich stehen weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf von DB-Flächen durch die Stadt Mönchengladbach im Raum.

Durch die von der BEG (BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbh) in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie und andere Verkaufsaktivitäten nicht mehr eisenbahnbetriebsnotweniger Immobilien durch die BEG konnte angenommen werden, dass auch der Verkauf von ehemaligen Eisenbahnflächen für RSV durch die BEG abgewickelt würden.

Nach BZMG-Recherchen ist das jedoch so nicht der Fall.

Zur Veräußerung der in Betracht kommenden ehemaligen Eisenbahnflächen haben BEG und die DBImmobilien mit Sitz in Köln ein Team gebildet, in dem die entsprechenden Entscheidungen vorbereitet und vorgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund beantwortete ein Bahnsprecher vier BZMG-Fragen so:

Frage 1

Welche Vereinbarung analog zu den zwischen BEG und Kommunen abzuschließende „Konsensvereinbarungen“ für den Verkauf von nicht mehr eisenbahnbetriebsnotwendigen Immobilien gibt es mit der Stadt Mönchengladbach?

Antwort:
Es gibt hier keine Konsensvereinbarung, da Mönchengladbach keine Kommune des (bisherigen) Bahn-Flächen Pools NRW war.

Frage 2

Welche Restriktionen gibt es seitens BEG/DB Immobilien, die besagen, dass beispielsweise Flächen nur „im Paket“ an Kommunen (Hier: Mönchengladbach) veräußert werden?

Antwort:
BEG und DB Immobilien planen aktuell nur den Verkauf der Flächen für den Radweg

Frage 3

Besteht die Möglichkeit, dass bei einer Maßnahme „Radschnellverbindung Krefeld-Willich-Mönchengladbach“ ausschließlich die infrage kommenden Katasterflächen von der Stadt Mönchengladbach erworben werden können?

Antwort:
Kaufgegenstand ist immer das „Trassenband“ mit Böschungsbereichen und Aufweitungen, so dass es keinen Verbleib von künftig nicht nutz- und verwertbaren Rest- und Splitterflächen bei der DB gibt.

Frage 4

Welche Option sehen Sie, dass auf der Katasterfläche 330 (trotz einer „Entwidmung“) Radverkehr und Schienenverkehr (S28) parallel betrieben werden können?

Antwort:
Diese Frage könnte nur im Rahmen eines Bauantragsverfahrens geklärt werden, daher können wir hierzu keine Aussage machen.

Fazit:

Aus den Antworten ist zu schließen, dass der bislang seitens der Stadt erweckte Eindruck, sie könne im Stadtgebiet befindliche, nicht mehr eisenbahnbetriebsnotwendige Immobilien nur „im Paket“ erwerben, nicht zutrifft.

Demnach kann das „Trassenband“ der ehemaligen Eisenbahnstrecke von Neuwerk bis zur Stadtgrenze zu Willich als Einzelobjekt erworben werden.

Offen bleibt noch, was mit „Bauantragsverfahren“ gemeint sein könnte. Diese Begrifflichkeit bedarf noch einer näheren Erläuterung.